Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg von 2015 wird bis Mitte des Jahres 2023 neu gefasst.
Ob es der Einsatz für barrierefreie Krankenhäuser ist, eine faire Verkehrswende, mehr Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Anpassungen der Landesbauordnung beim barrierefreien Wohnen oder das Recht auf Inklusion für alle Kinder im Schulgesetz – die Landesregierung setzt sich mit vielen Mitteln dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben haben wie alle. Damit bringt Baden-Württemberg zugleich auch die UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg.
Um die Maßnahmen zu bündeln, die mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig sind, hat die Landesregierung bereits 2015 einen Aktionsplan beschlossen. Den Prozess und einige Politikfelder dieses Aktionsplans hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration jetzt von zwei externen Instituten evaluieren lassen. Kernaussage der Evaluation ist, dass Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Inklusionspolitik im Land in allen Lebensbereichen noch stärker beteiligt werden können. In ihrer Kabinettssitzung hat die Landesregierung deshalb am Dienstag (3. Mai) beschlossen, den Landesaktionsplan bis Mitte des Jahres 2023 in diesem Sinne neu zu fassen.
„Zusammen mit den Menschen mit Behinderungen ihre Selbstbestimmung und Teilhabe voranzubringen – das liegt mir sehr am Herzen“, sagte Sozialminister Manne Lucha bei der Vorstellung der Ergebnisse in der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag (3. Mai) in Stuttgart. „Die Ergebnisse der Evaluation sind ein hilfreicher Ausgangspunkt, wir können mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aber noch nicht zufrieden sein. Hier muss ich alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg um Verständnis bitten – ich sichere ihnen zu, dass wir alles dransetzen, um beim Thema Teilhabe und Selbstbestimmung weiterzukommen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie sind wir auch in diesem Bereich mit unserem Zeitplan zurückgeworfen worden.“
Besonders wichtig ist es dem Minister, bei diesem Thema nicht über Menschen mit Behinderungen, sondern mit ihnen die künftigen Schwerpunkte und Vorhaben zu diskutieren. Bereits bei der Sitzung des Landes-Behindertenbeirats am Freitag (29. April) war die Evaluation deshalb Thema. „In einem transparenten Beteiligungsprozess wollen wir mit den Betroffenen klären, welche konkreten Schritte wir als nächstes angehen, um die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Dazu wollen wir ein Gesamtkonzept entwickeln“, kündigte Minister Lucha an. Bis zum Sommer kommenden Jahres soll das Konzept stehen, das dann anschließend umgesetzt wird. Die Federführung liegt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.
Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte: „Gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe, da sie alle Lebensbereiche und damit alle Ministerien betrifft. Deshalb ist es das A und O, diesen Prozess mit einem ressortübergreifenden Ansatz zu gestalten und dass alle Verantwortlichen mitwirken. Es muss darum gehen, die anstehenden Aufgaben systematisch im Sinne der Menschen mit Behinderungen anzugehen und zügig wirksam umzusetzen. Damit sie im Alltag gut klarkommen, um die Kita und Schule am Ort zu besuchen, der Arbeit nachzugehen, Besorgungen zu machen, beim Sport, im Theater, beim Treffen mit Freunden oder dem Arztbesuch, benötigen sie zuverlässige und würdevolle Voraussetzungen. Wir brauchen einen gemeinsamen Weg und zupackende Hände in allen Ressorts, damit wir hier weiter vorankommen.“
Hintergrund: Die UN-Behindertenrechtskonvention
Das vor genau 14 Jahren, am 3. Mai 2008, in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutzgesetz Beachtung finden müssen. Ziel ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, also die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
2015 hat die Landesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen. Der Aktionsplan stellt eine Selbstverpflichtung der Landesregierung dar, die aus 230 Maßnahmenvorschlägen für elf Handlungsfelder zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen besteht. Die Prognos AG und das Inklusionsunternehmen 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH haben den Aktionsplan jetzt evaluiert. Die Evaluationsberichte stehen nun auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration als barrierefreie Dokumente in Alltagssprache und Leichter Sprache zum Download zur Verfügung:
Methoden der Evaluation
Die Evaluation basiert auf einem abgestimmten Mix von qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung. Dazu zählen eine Dokumentenanalyse, Fachgespräche und Workshops mit zentralen Akteurinnen und Akteuren der Landesverwaltung, der Landes-Behindertenbeauftragten und dem Landes-Behindertenbeirat, ein Maßnahmen-Monitoring sowie die Auswertung von Sekundärstatistiken. Ergänzend wurden im Rahmen einer Fachtagung, an der sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltung als auch der Verbände und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen teilnahmen, erste Zwischenergebnisse der Evaluation diskutiert.