Der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertenbeirat) berät und unterstützt die Landes-Behindertenbeauftragte bei allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. In Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben ist er – sofern Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind – frühzeitig zu beteiligen.
Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Landes-Behindertenbeirats sind in § 16 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG), das zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, geregelt. Damit wird die zentrale Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention nach Partizipation von Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankert. Die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirats werden für die Dauer einer Legislaturperiode berufen, Vorsitzende ist die Landes-Behindertenbeauftragte.
Der Landes-Behindertenbeirat setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen. Das Gremium hat neben der Landes-Behindertenbeauftragten als Vorsitzenden
- zehn Mitglieder auf Vorschlag der Verbände und Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderungen,
- ein Mitglied auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte,
- jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise und der Behindertenbeauftragten kreisangehöriger Gemeinden und
- ein Mitglied auf Vorschlag der Behinderten- und Rehabilitationssportverbände als stimmberechtigte Mitglieder.
Insgesamt zehn beratende Mitglieder entsenden
- das Sozialministerium,
- die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit,
- die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen,
- die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
- das Integrationsamt,
- die kommunalen Landesverbände,
- die Liga der freien Wohlfahrtspflege,
- die Architektenkammer Baden-Württemberg,
- die kassenärztlichen oder der kassenzahnärztlichen Vereinigungen
- und die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen.
Die vollständige Mitgliederliste können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Themen
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention:
Die zentrale Herausforderung für den Landes-Behindertenbeirat ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Inklusion bzw. die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Es geht hierbei nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern um unteilbare Grund- und Menschenrechte.
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene:
Der Landes-Behindertenbeirat hat sich in seiner Sitzung am 11. Oktober 2017 mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land befasst. Bei der Einrichtung der vom Bund geförderten Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsangebote wurde bekräftigt, dass bei der Antragsbewilligung die Unabhängigkeit des Anbieters zentrales Kriterium sein muss. Auch müssten Beratungsangebote, die das Konzept des Peer Counseling aufgreifen, bevorzugt berücksichtigt werden. Für den Prozess und zum Regelungsbedarf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land hat der Landes-Behindertenbeirat einen Zehn-Punkte-Katalog beschlossen (Download siehe rechts).
Resolutionen bzw. Beschlüsse (Downloads siehe Seitenende):
_ Evaluierung des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg ist ein auf Dauer angelegter Prozess für Staat und Zivilgesellschaft. Aus diesem Grund soll der 2015 von der Landesregierung beschlossene Aktionsplan nach fünf Jahren, also im Jahr 2020, wissenschaftlich evaluiert werden. Dabei kommt es entscheidend auf die Wahrnehmungen der betroffenen Menschen mit Behinderungen an, ob und in wie weit die einzelnen Ziele und Maßnahmen des Landesaktionsplans wirksam zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe in der Gesellschaft beigetragen haben. Deshalb hat der Landes-Behindertenbeirat die Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bereits bei der Erarbeitung des Konzepts für die Evaluierung gefordert.
_Novellierung des SWR-Staatsvertrags
In seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Stuttgart hatte der Landes-Behindertenbeirat die Landesregierung aufgefordert, bei der Novellierung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk auch die Interessen und die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sowie gesetzlich zu verankern. Neben einer entsprechenden Ergänzung der Programmgrundsätze war ein weiterer Sitz im Rundfunkrat für die Organisationen der Menschen mit Behinderungen gefordert worden. Dem wurde – mit Ausnahme einer kleinen Erweiterung in den Programmgrundsätzen – nicht entsprochen. Der neue SWR-Staatsvertrag trat am 1. Januar 2014 in Kraft. In § 6 heißt es nun, der SWR sei verpflichtet, „die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verringern“.
_Weiterentwicklung der Lehrerausbildung
Mit Blick auf die Neugestaltung der Lehrerausbildung fordert der Landes-Behindertenbeirat den Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung eines eigenständigen Studiengangs „Lehramt Sonderpädagogik“.
_Beschluss zum Bundesteilhabegesetz
In seiner Sitzung vom 11. Juni 2015 fordert der Beirat umfassende und echte Reformen auf Bundesebene, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch ein modernes, aus dem Fürsorgesystem herausgelöstes Leistungsrecht zu verbessern.
_Beschluss zur Entschädigung von ehemaligen misshandelten Heimkindern mit Behinderungen
In seiner Sitzung vom 11. Juni 2015 fordert der Beirat die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung für die Opfer der Heimerziehung in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
_Beschluss zur Berichterstattung der BILD-Zeitung
In seiner Sitzung vom 5. November 2015 fordert der Beirat aus konkretem Anlass die BILD-Zeitung auf, unqualifizierte Meinungsmache zu unterlassen. Hintergrund ist eine diskriminierende Berichterstattung zur Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22. Oktober 2015, die erstmals unter Beteiligung von Gebärdensprachdolmetschern und Schriftdolmetschern stattfand und damit erstmals weitgehend barrierefrei war.
_Beschluss zur Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg
Mit Blick auf die bisherigen Ergebnisse der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg hat sich der Landes-Behindertenbeirat in seiner Sitzung am 15. März 2017 gegen jede Einschränkung und Verschlechterung bei den Vorschriften zum barrierefreien Wohnungsbau ausgesprochen. Damit Menschen mit Behinderungen und älter werdende Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen im örtlichen Sozialraum ermöglicht wird, hat er einvernehmlich Forderungen zur Schaffung von barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum formuliert.