Mit dem Ziel, die beruflichen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, haben die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg (LAG WfbM), die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sowie der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit Unterstützung des Sozialministeriums landesweit einheitliche Zertifikate über die beruflichen Ausbildungsmaßnahmen in den WfbM eingeführt.
„Durch den Nachweis der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse fällt es potentiellen Arbeitgebern leichter einzuschätzen, welche Qualifikationen ein Bewerber mitbringt und an welcher Stelle er eingesetzt werden kann. Das erhöht die Chancen der Bewerber auf einen Arbeitsplatz. Außerdem sind die Zertifikate ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung der Absolventinnen und Absolventen, die die zweijährige Ausbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen haben“, erklärte Sozialministerin Katrin Altpeter im Bürgerzentrum in Waiblingen.
Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Regionaldirektion Stuttgart der Bundesagentur für Arbeit, Wolfram Leibe, und dem Vorsitzenden der LAG WfbM, Egon Streicher, überreichte die Ministerin die neuen Zertifikate an – stellvertretend für die rund 1.500 Absolventinnen und Absolventen der WfbM – 12 Frauen und Männer.
Im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erlernen die Schülerinnen und Schüler wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie im weiteren Arbeitsleben einsetzen können. Die Bildungsmaßnahmen der WfbM orientieren sich an Ausbildungsrahmenplänen anerkannter Berufe. Wer die zweijährige Ausbildungsmaßnahme durchläuft, erhält am Ende jedoch keinen Abschluss, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekannt und anerkannt ist. Für den Berufsbildungsbereich der Werkstätten fehlen bislang bundeseinheitliche Bildungsrahmenpläne, wie sie für reguläre Ausbildungen üblich sind.
Die Einführung der baden-württembergischen Zertifikate sollen deshalb auch ein Signal an den Bund sein, zeitnah bundeseinheitliche Bildungsrahmenlehrpläne für die Werkstätten einzuführen, die sich an anerkannten Berufen orientieren. Dadurch sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die berufliche Bildung in den WfbM transparent, vergleichbar und anschlussfähig wird.
Ergänzende Informationen
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert in Artikel 24, dass die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkennen. Bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung geht es darum, ein grundsätzlich für alle zugängliches inklusives und allgemeines Bildungssystem mit anspruchsvollen Bildungszielen und bedarfsgerechter Unterstützung umzusetzen.
Im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) erfolgt die berufliche Bildung auf Grundlage eines Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit. Zielsetzung des Fachkonzepts ist es, die personelle Entwicklung der Teilnehmenden zu fördern, berufliche und lebenspraktische Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Kostenträger sind hauptsächlich die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger. Die Bildungsmaßnahme dauert zwei Jahre.