Medizinische Versorgung

Minister Lucha begrüßt Spahn-Vorstoß zur Kostenübernahme von vertraulicher Spurensicherung bei sexueller Gewalt

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Eine Frau schaut aus einem Fenster.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha begrüßt die heutige Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wonach die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt übernehmen sollen – auch ohne Anzeige der Betroffenen bei der Polizei. 

„Damit wird die Koalitionsvereinbarung, die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen in ganz Deutschland zu ermöglichen endlich angegangen“, sagte Lucha in Stuttgart. Betroffene könnten selbst entscheiden, ob und wann sie eine Anzeige erstatten möchten, denn Verletzungen werden gerichtsfest dokumentiert und Spuren bzw. Beweismaterialien gesichert und gelagert. Lucha: „Das gibt den Betroffenen Sicherheit für eine mögliche Anzeige und wird dazu führen, dass mehr Betroffene die notwendige medizinische Versorgung nach Vergewaltigung oder sexueller Gewalt in Anspruch nehmen.“ 

„Es wird Zeit, dass die Versorgung von Vergewaltigungsopfern schnell und ohne bürokratische Hürden der Kostenübernahme geregelt wird“, sagte der Minister.„ Ich bin mir sicher, dass durch die Regelung der Kosten für verfahrensunabhängige Beweissicherung auch der Bekanntheitsgrad dieses wichtigen Angebotes schlagartig ansteigen wird und Vergewaltigungsopfer sich künftig schnellere und vor allem auch medizinische Hilfe holen werden.“ 

Spuren nach Gewaltverbrechen gerichtsfest sichern

Opfer von Vergewaltigungen oder sexueller Gewalt scheuten häufig unmittelbar nach der Tat die Anzeigeerstattung und suchten selten den direkten Weg in eine Klinik zur medizinischen Notfallversorgung, so der Minister weiter. Das Angebot, die Spuren nach Gewaltverbrechen gerichtsfest, aber verfahrensunabhängig sichern zu lassen, sei wenigen Betroffenen überhaupt bekannt. „Die Gewaltambulanz Heidelberg, angesiedelt am Rechtsmedizinischen Institut der Universität Heidelberg, die dafür jährlich mit 150.000 Euro vom Land gefördert wird, bietet Betroffenen rund um die Uhr die gerichtsfeste Sicherung der Spuren an. Die Gewaltambulanz kann jederzeit aus allen Landesteilen kontaktiert werden“, so Lucha abschließend.

Ergänzende Informationen

Um die medizinische Versorgung von Gewaltopfern in Baden-Württemberg zu verbessern und den interdisziplinären Austausch zu fördern, findet am 20. November 2019 im Auftrag und mit Unterstützung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine entsprechende Fachveranstaltung im Stuttgarter Neuen Schloss für Ärztinnen und Ärzte, Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten, von Krankenkassen, Polizei, Justiz, Jugendämtern und Politik sowie der Opferhilfeeinrichtungen statt. Das Institut für Rechtmedizin in Heidelberg wird über den aktuellen Stand der medizinischen und forensischen Versorgung von Gewaltopfern in Baden-Württemberg berichten und gemeinsam mit Fachleuten aus ganz Deutschland werden offene Bedarfe und möglicher Lösungsansätze diskutiert. 

Nähere Informationen zur Veranstaltung „Die medizinische Versorgung von Gewaltopfern in Baden-Württemberg. Gegenwart und Zukunft“