Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den sogenannten „Kinderrechte-Index“ veröffentlicht. In der Pilotstudie wird analysiert, wie gut die Bundesländer jeweils fünf zentrale Kinderrechte umgesetzt haben.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zum Abschneiden Baden-Württembergs:
„Es freut mich, dass Baden-Württemberg vor allem bei den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen im Ländervergleich mit vorne liegt. Jungen Menschen verschaffen wir beispielsweise mit der Servicestelle für Kinder und Jugendbeteiligung Gehör auf kommunaler Ebene. Auch in unserem Masterplan Jugend sind Beteiligungsrechte vorgeschrieben. Wir arbeiten im Land außerdem daran, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken und sie besser vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Auch deshalb hat die Landesregierung eine Kommission Kinderschutz eingerichtet, die Anfang kommenden Jahres konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Um das Recht von Kindern auf einen angemessenen Lebensstandard zu stärken, fördern wir über unser Programm ‚Aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit‘ an sechs Standorten den Aufbau von Präventionsnetzwerken mit dem Schwerpunktthema Gesundheit. Dabei bleiben wir aber nicht stehen: 2020 wird für das Ministerium für Soziales und Integration ein Schwerpunktjahr gegen Kinderarmut werden. Wir arbeiten hierzu mit vielen Partnern an der Strategie ‚Starke Kinder-Chancenreich‘. Der beste Weg wäre aber die Einführung einer Kindergrundsicherung, die den Namen auch verdient. Hier ist der Bund am Zug. Wir können es uns schlicht nicht leisten, noch mehrere Jahre Millionen Kinder von Bildung und Teilhabe auszuschließen. Auch der kürzlich vorgelegte Entwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz bleibt leider deutlich hinter den Erwartungen zurück.“
Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland
Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sind einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW) zufolge in Deutschland unterschiedlich gut umgesetzt. Im sogenannten „Kinderrechte-Index“ wird analysiert, wie gut die Bundesländer jeweils fünf zentrale Kinderrechte umgesetzt haben. Es geht um das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.
Für seine Analyse hat sich das Kinderhilfswerk unter anderem geltende Landesgesetze angesehen, amtliche Statistiken und Bevölkerungsumfragen ausgewertet und Landesministerien schriftlich befragt.
Quelle:
Mit dpa