Arbeit

Missbrauch von Werkverträgen eindämmen

Mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat will Sozialministerin Katrin Altpeter gegen den Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen vorgehen.

Industrie- und Dienstleistungsunternehmen gingen nach der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2011 zunehmend dazu über, bislang durch eigenes Personal oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erledigte Arbeiten durch Fremdpersonal auf der Basis von Werkverträgen ausführen zu lassen, so Altpeter zur Begründung. Betriebsrätebefragungen, aber auch auf Zeugenaussagen ehemaliger Werkvertragsbeschäftigter beruhende Medienberichte belegten, dass dies nicht nur in Einzelfällen, sondern in vielen Unternehmen, vor allem der Schlacht- und Zerlegebranche, zu unhaltbaren Arbeitsbedingungen geführt hat. „Werkverträge werden dort systematisch mit dem Ziel der Profitmaximierung nur noch zum Schein genutzt, weil damit arbeitsrechtliche Standards umgangen oder vermieden werden sollen“, so die Sozialministerin. Formale Werkvertragskonstruktionen seien deshalb immer häufiger in Wirklichkeit eine illegale Form der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung.

„In den letzten Monaten aufgedeckte Fälle nicht nur in der Fleischindustrie, sondern auch in anderen Branchen mit erheblicher Bedeutung für unseren Wirtschaftsstandort, offenbaren die systematische Umgehung arbeits- und tarifrechtlicher Standards zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie dokumentieren darüber hinaus, dass Tausende vor allem aus den südosteuropäischen Mitgliedstaaten stammende Menschen bei uns unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten müssen", sagte Altpeter.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz ändern

Ministerin Altpeter unterstrich, dass mit der Bundesratsinitiative das Instrument der Werkverträge nicht von vorneherein dem Verdacht der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten ausgesetzt werden solle. Die Bundesratsinitiative, die gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingebracht werde, ziele vielmehr darauf ab, den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen. Zu diesem Zweck solle das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden. Mit den Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollen Altpeter zufolge unternehmerische Strategien unterbunden werden, mit Werkvertragskonstruktionen eine eigentlich vorliegende Arbeitnehmerüberlassung zu kaschieren.

Bei der Aufdeckung missbräuchlicher Werkvertragskonstruktionen komme aber auch dem Betriebsrat eine erhebliche Bedeutung zu, so Ministerin Altpeter. Deshalb sollen dessen Rechte mit Blick auf den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten im Gesetz ausdrücklich klargestellt und zum Teil auch ausgeweitet werden. So soll der Betriebsrat künftig zum Schutz der bereits im Betrieb Beschäftigten beim Einsatz von Fremdpersonal ein Mitbestimmungsrecht erhalten und damit solche Beschäftigungsformen unter bestimmten Voraussetzungen auch verhindern können.

// //