Pflege

Neue Beratungsstelle für ambulant betreute Wohnformen

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Selbstbestimmt im Alter wohnen – auch wenn es Pflege- und Unterstützungsbedarf gibt? Die Landesregierung hat mit einem neuen Gesetz die Grundlagen dafür geschaffen, etwa in betreuten Wohngemeinschaften. Jetzt nimmt eine Landesweite Beratungsstelle ihre Arbeit auf, die Kommunen und Kreise vor Ort beim Auf- und Ausbau von selbstbestimmten Wohnformen unterstützen soll.

An diesem Samstag nimmt eine neue landesweite Beratungsstelle für ambulant betreute Wohnformen offiziell ihre Arbeit auf. Sie soll als Fachstelle die Kommunen und Kreise darin unterstützen, vor Ort den Auf- und Ausbau beispielweise von ambulant betreuten Wohngemeinschaften voranzutreiben. Dazu gehört insbesondere die Befähigung zur Beratung von potenziellen WG-Bewohnerinnen und -bewohnern, Initiativen, Projektverantwortlichen und Trägern, die solche Wohngemeinschaften einrichten wollen. Die Fachstelle ist zunächst auf zwei Jahre angelegt und wird beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) angesiedelt. Während der Projektlaufzeit sollen die Kommunen so viel Unterstützung bekommen, dass sie danach selbständig qualifizierte Beratung und Betreuung vor Ort leisten können. Das Sozialministerium stellt Altpeter zufolge 550.000 Euro für die neue Fachstelle zur Verfügung.

Nach den Worten von Sozialministerin Altpeter wurden mit dem neuen, am 31. Mai 2014 in Kraft getretenen Heimrecht, dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG), die Voraussetzungen für die Einführung und Verbreitung von innovativen neuen Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit geschaffen.

Altpeter: „Die ambulant betreuten Wohngem einschaften bilden dabei das Herzstück. Sie ermöglichen ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen im Alter und bei Pflege- und Unterstützungsbedarf. Um den flächendeckenden Aufbau dieser neuen Wohnform voranzubringen, unterstützen wir unsere Kreise und Kommunen bei allen Fragen rund um diese innovative Wohnform. Ältere Menschen sollen bald überall im Land die Möglichkeit haben, auf ein solches Angebot zugreifen zu können.“

Die neue Beratungsstelle dockt an das Netzwerk und die Fachexpertise des KVJS an. „Die meisten Menschen wollen im Alter möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben“, sagt KVJS-Verbandsdirektor Senator e.h. Prof. Roland Klinger. „Im Rahmen der Seniorenplanung und Wohnberatung beobachten unsere Fachleute seit Jahren einen steigenden Bedarf an Unterstützung für das Wohnen zuhause. Der KVJS baut mit der neuen Aufgabe die praxisnahe Beratung für neue Wohnformen aus und fördert somit das selbstbestimmte Wohnen.“

Begleitet wird die Arbeit der Fachstelle von einem Beirat, in dem neben dem Sozialministerium auch Betroffenenvertreter wie die Alzheimer-Gesellschaft, der Landesseniorenrat sowie Behindertenorganisationen vertreten sind, aber auch Pflegestützpunkte, Kassen, Pflegeanbieter und Kommunen. Außerdem sollen auch Vertreter bereits existierender Wohngemeinschaften im Land im Projektbeirat beteiligt werden.

Was sind ambulant betreute Wohngemeinschaften?

Mit dem neuen Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) wird eine Vielzahl verschiedener innovativer Wohnformen in Baden-Württemberg ermöglicht. Vorgesehen ist, dass ambulant betreute Wohnformen künftig als zusätzliche Säule neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden, trägerbetriebenen ambulanten Wohngemeinschaften und stationären Einrichtungen im Land etabliert werden. Getragen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften von einem „Anbieter“ – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein. Die Wohngemeinschaften dürfen je nach Einrichtung zwischen acht und zwölf Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und orientieren sich bewusst an der eigenen Häuslichkeit.

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg