„Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Wir haben deshalb unser Schlaganfallkonzept für Baden-Württemberg verbessert, damit alle Patientinnen und Patienten im Notfall schneller und effektiver behandelt werden können. Ein Schlaganfall kann Menschen jeden Alters treffen – insofern ist das eine sehr gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger“ sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Entscheidend für einen Behandlungserfolg seien die schnelle Einlieferung in ein geeignetes Krankenhaus, eine differenzierte Diagnostik mit umgehendem Behandlungsbeginn sowie eine früh einsetzende Rehabilitation.
„Mit der überarbeiteten Konzeption tragen wir zum einen den neuesten medizinischen Erkenntnissen und Möglichkeiten bei der Schlaganfallbehandlung Rechnung und verbessern zum anderen flächendeckend die hochwertige Versorgung bei Schlaganfällen“, so Lucha.
Neues Konzept verbessert bestehende Versorgungsstruktur
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das mit Schlaganfallzentren (Überregionale Stroke Units), regionalen Schlaganfallschwerpunkten (Regionale Stroke Units) und lokalen Schlaganfallstationen eine dreistufige Versorgungsstruktur für die Behandlung von Schlaganfallpatienten vorhält. Das System garantiert, dass jeder Schlaganfallpatient eine der Art und dem Schweregrad der Erkrankung qualitativ angemessene Versorgung erhält.
Das neue Konzept verbessert das bestehende System an folgenden Stellen:
- Auch die derzeit 21 lokalen Schlaganfallstationen müssen fortan die Behandlung zur raschen Behandlung des Schlaganfalls („medikamentöse Thrombolyse“) erbringen. Dies war bislang für die lokalen Schlaganfallstationen nicht vorgesehen.
- Alle Patienten mit Verdacht auf einen akuten Schlaganfall werden – außer in begründeten Einzelfällen – notfallmäßig direkt in die nächstgelegene zertifizierte Schlaganfallstation eingewiesen.
- Die neue Konzeption sieht strengere Vorgaben an die personelle und fachliche Struktur sowie an Mindestmengen von zu behandelnden Schlaganfällen und Thrombolysen pro Jahr vor.
Die neuen Regelungen sind seit dem 1. Februar in Kraft.
Weiterführende Informationen
Die Überarbeitung der Schlaganfallkonzeption erfolgte unter Leitung des Ministeriums für Soziales und Integration in einem Expertengremium aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Schlaganfalleinheiten Baden-Württemberg e. V., der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbands der Ersatzkassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Baden-Württemberg und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft. Des Weiteren erfolgte eine Abstimmung mit dem Landeskrankenhausausschuss.
Der Schlaganfall ist die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Außerdem ist ein Schlaganfall die führende Ursache für eine dauernde Invalidität. Unter einem Schlaganfall versteht man Erkrankungen, die meist durch den Verschluss einer hirnversorgenden Arterie infolge eines Blutgerinnsels oder seltener durch eine Hirnblutung eine plötzliche Hirnschädigung zur Folge haben.