Der Amtschef im Sozialministerium, Jürgen Lämmle, hat im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch den neuen Hochsicherheitstrakt für den Maßregelvollzug freigegeben. 18,6 Mio. Euro hat das Sozialministerium in diesen Bau investiert.
„Er erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen auf dem neuesten Stand der Technik und ist so ausgestattet, dass eine erfolgreiche Therapie der Patientinnen und Patienten möglich ist. Denn eine gelingende Therapie sei der beste Schutz vor erneuter Straffälligkeit“, sagte Ministerialdirektor Jürgen Lämmle. „Die aufgrund eines Gerichtsurteils hier untergebrachten Straftäter haben Anspruch auf eine angemessene Behandlung ihrer Krankheit. Aber die Bevölkerung hat auch ein Recht darauf, dass wir alles tun, um sie vor möglichen Gefährdungen zu schützen.“ Auch der Schutz der Beschäftigten im Maßregelvollzug, die eine schwere Aufgabe zu erfüllen hätten, habe höchste Priorität.
Der Neubau mit 49 Betten ist auf besonders gesicherte Intensivbehandlung ausgerichtet. Darin untergebracht werden Straftäter nach § 63 StGB, also Personen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden und die Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuld begangen haben. Im PZN Wiesloch sind derzeit insgesamt rund 245 psychisch kranke Straftäter nach § 63 Strafgesetzbuch untergebracht.
Unterbringung nach Therapieunterbringungsgesetz in Wiesloch beendet
Erleichtert zeigte sich Lämmle darüber, dass im vergangenen Jahr trotz gegenteiliger Befürchtungen kein psychisch gestörter Gewalttäter gemäß dem Therapieunterbringungsgesetz in Wiesloch eingewiesen wurde. „Das hätte auch anders kommen können“, so der Amtschef. „Umso mehr danke ich, auch im Namen von Ministerin Altpeter, der Stadt Wiesloch und Herrn Oberbürgermeister Schaidhammer dafür, dass sie unser Konzept damals mitgetragen und in der Bevölkerung um Verständnis geworben haben.“
Mit dem Therapieunterbringungsgesetz hatte die Bundesregierung die Länder 2011 vor die schwierige Aufgabe gestellt, die Unterbringung von Straftätern zu regeln, die wegen schwerster Straftaten in Sicherungsverwahrung einsaßen und nach entsprechenden Gerichtsurteilen daraus entlassen werden mussten, zur Sicherung der Allgemeinheit aber nicht in Freiheit kommen durften. In Baden-Württemberg hatte das Sozialministerium nach intensiven Beratungen entschieden, diese Personengruppe zeitlich befristet bis zum 31. Mai 2013 in Wiesloch unterzubringen. Seit dem 1. Juni 2013 ist das Justizministerium für Unterbringung dieser Straftäter zuständig.
Lämmle dankte ausdrücklich auch dem scheidenden Chefarzt des PZN Wiesloch, Dr. Rolf-Dieter Splitthoff, der seit 1995 als Chefarzt die Verantwortung für den Maßregelvollzug in Wiesloch getragen hat und nun am 30. Juli in den Ruhestand geht. „Sie waren dem Sozialministerium auch in schwierigen Situationen immer ein wertvoller Ansprechpartner, auf Ihre Kompetenz und Umsichtigkeit konnten wir uns stets verlassen.“
Sieben Zentren für Psychiatrie im Land
In Baden-Württemberg insgesamt gibt es 7 Zentren für Psychiatrie mit 9 Standorten. Maßregelvollzug gibt es an 8 dieser 9 Standorte, und zwar in Bad Schussenried, Calw, Emmendingen, Reichenau, Weinsberg, Weissenau, Wiesloch und Zwiefalten (aber nicht in Winnenden).
Psychisch kranke Straftäter nach § 63 StGB werden behandelt an den Standorten in Weinsberg, Wiesloch, Emmendingen, Reichenau, Bad Schussenried und Weissenau. Insgesamt werden im Jahresdurchschnitt rund 1.050 suchtkranke und psychisch kranke Straftäter in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs behandelt, davon etwa 550 - 600 psychisch Kranke.