Der Landesfamilienpass mit den für dieses Jahr geltenden Gutscheinkarten liegt jetzt bei den Städten und Gemeinden für die berechtigten Familien bereit. Sozialministerin Katrin Altpeter freut sich, dass es „erneut gelungen ist, viele Partner zu gewinnen. Die Familien haben so die Qual der Wahl zwischen vielen attraktiven und abwechslungsreichen Ausflugszielen.“ Wenn die Familien den Landesfamilienpass an der Kasse des Ausflugsziels vorgelegen, wird ein kostenfreier oder ermäßigter Eintritt gewährt.
„Bereits im vergangenen Jahr wurde der Berechtigtenkreis beim Landesfamilienpass ausgeweitet“, erinnerte Altpeter. Familien, die Hartz IV-Leistungen oder den Kinderzuschlag beziehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, können seither den Landesfamilienpass erhalten. „Gerade die kostenfreien Angebote ermöglichen es einkommensschwächeren Familien, auch Angebote in den Bereichen Bildung und Freizeit besser zu nutzen“, betonte die Ministerin. Sie hob einige Angebote besonders hervor.
So gewährt das Porschemuseum in Stuttgart Passinhabern an zwei Monaten in diesem Jahr einen kostenfreien Eintritt. Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart ermöglicht am 13. Mai (Muttertag) einen kostenfreien Eintritt. Die beiden großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust sowie der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, ermäßigen am 9. September den Eintritt für Inhaber eines Landesfamilienpasses deutlich. Wie bereits im vergangenen Jahr öffnen auch der Histotainment Park Adventon in Osterburken sowie das Auto & Technik Museum Sinsheim e.V. ihre Pforten für einen ermäßigten Eintritt. Ganz neu dabei ist auch das Sensapolis in Sindelfingen mit einem Sonderpreis für Passinhaber. Dort lässt sich auch bei schlechtem Wetter hervorragend toben und spielen. Oder für Technikfans, die Modellbahnshow in Merklingen und die SVG Eisenbahnerlebniswelt in Horb am Neckar.
Daneben können auch weiterhin die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.
Ergänzende Informationen für die Redaktion:
Einen Landesfamilienpass können folgende Familien erhalten:
- Familien mit mindestens drei Kindern im Haushalt,
- Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie
- Familien mit einem schwer behinderten Kind.
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einen kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Mit der Gutscheinkarte 2012, die zusammen mit dem Landesfamilienpass vorgelegt werden muss, können kostenfrei besucht werden:
- das Schloss Heidelberg
- das Technoseum in Mannheim
- das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe sowie
- das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
- die staatlichen Museen (Kunsthalle Baden-Baden, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Völkerkunde Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
und zu einem ermäßigten Eintritt:
- der zoologisch-botanische Garten „Wilhelma“ in Stuttgart
- das „Blühende Barock“ in Ludwigsburg
Mit den drei Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.
Partner, die kostenfrei Leistungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses (ohne Gutscheinkarte) gewähren:
- Deutsches Literaturmuseum in Marbach am Neckar: Ausstelllungen im Schiller-Nationalmuseum und im Literaturmuseum der Moderne (LiMo)
- Museum „Oberrheinische Narrenschau“ in Kenzingen
- Schloss „Waldburg“ in Waldburg
- historische Stadtführung in Esslingen (donnerstags, 17 Uhr)
- Stadtführungen in Besigheim
- Oberschwäbisches Museum Kürnbach im Landkreis Biberach
- Schmuckmuseum Pforzheim
- Kraichtaler Museen
- Naturkundliches Bildungszentrum Ulm
- die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen in Baden-Württemberg.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg