Justiz

Neuerungen für den Maßregelvollzug

Sozialministerin Katrin Altpeter und Justizminister Rainer Stickelberger haben sich in einem gemeinsamen Gespräch auf wichtige Neuerungen für den Maßregelvollzug verständigt.

Demnach sollen sogenannte „Therapieabbrecher“ im Wege der Amtshilfe beschleunigt aus dem Maßregelvollzug (psychiatrische Einrichtungen) zurück in eine Justizvollzugsanstalt (in ein Gefängnis des Landes) verlegt werden können. Damit werde ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet als bisher. Stickelberger und Altpeter: „Gefährliche Patienten, deren Therapie beendet wurde, können in Zukunft nach der Entscheidung eines Gerichts im Wege der Amtshilfe sofort in die Justizvollzugsanstalt zurückgebracht werden, um dort die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten. Der Maßregelvollzug stellt dort während dieser Übergangsphase weiterhin Therapieangebote zur Verfügung.“ Dabei müsse eine klare räumliche Trennung von Strafgefangenen und denjenigen, die noch Patienten des Maßregelvollzugs sind, eingehalten werden.

In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass Patienten, die die Therapie abgebrochen hatten, die Rückverlegung in die Justizvollzugsanstalt durch Einlegung von Beschwerden bei Gericht hinaus zu zögern versuchten. Sie blieben deshalb oft monatelang in den psychiatrischen Krankenhäusern und nutzten diese Zeit wie jüngst in Zwiefalten zur Fluchtvorbereitung bzw. zur Flucht aus den Maßregelvollzugskrankenhäusern.

Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität

Die Maßregelvollzugseinrichtungen im Land haben den gesetzlichen Auftrag zur Therapie und Sicherung. Sie müssen dem verurteilten Patienten die Möglichkeit zur Entwöhnung von der Drogen- oder Alkoholsucht und zum Erlernen eines sucht- und straffreien Lebens bieten. Gleichzeitig hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität. Die Maßregelvollzugskrankenhäuser verfügen daher über umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen, die aber, weil es sich um Krankenhäuser handelt, nicht in jeder Hinsicht mit den Sicherheitsstandards von Haftanstalten vergleichbar sind - ausgenommen der vor kurzem in Betrieb genommene neue Hochsicherheitstrakt im Maßregelvollzug Wiesloch.

Bei den Entweichungen aus der forensischen Klinik des Maßregelvollzugs Zwiefalten handelte es sich um gerichtlich in psychiatrische Kliniken eingewiesene Sucht- und Entwöhnungstäter (§ 64 StGB). Deren Zahl hat in den letzten Jahren bundesweit stark zugenommen, was die Maßregelvollzugskrankenhäuser aufgrund der oft hohen Gewaltbereitschaft dieser Straftäter vor große Herausforderungen stellt.

Gemeinsame Informations- und Abstimmungsmaßnahmen

Altpeter und Stickelberger haben darüber hinaus weitere gemeinsame Informations- und Abstimmungsmaßnahmen vereinbart. Sie sollen der Justiz und dem Maßregelvollzug die Einschätzung erleichtern, ob bei Gefangenen Flucht- und Ausbruchsgefahr besteht, ob sie Beamte und Mitgefangene angreifen könnten und ob z.B. Suizidgefahr besteht. Geplant sind auch gemeinsame Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch. Dabei soll die Unterbringung von Straftätern in einer Entziehungsanstalt aus juristischer und psychiatrischer Perspektive beleuchtet werden. „Mit den heute vereinbarten Neuerungen werden die bereits erreichten hohen Standards und die Schnittstellen zwischen Justiz- und Maßregelvollzug gerade im Hinblick auf die Sicherheit der Bevölkerung weiter verbessert“, so Stickelberger und Altpeter.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg / Justizministerium Baden-Württemberg