Das Sozialministerium legt ein neues Förderprogramm auf, das jungen Menschen mit Förderbedarf eine Ausbildung und einen Berufsabschluss in der Pflegehilfe oder Alltagsbetreuung ermöglichen soll. Das Programm greift das bewährte Konzept der „Assistierten Ausbildung“ auf und überträgt es erstmals auf Berufe in der Pflege, wie Ministerin Katrin Altpeter mitteilte.
Teilnehmende erhalten vor und während der Ausbildung zusätzliche Förderung, etwa durch Sozialpädagogen. Das Programm richtet sich vorrangig an Unter-25-Jährige, die eine normale Ausbildung voraussichtlich nicht erfolgreich absolvieren könnten. Auch Alleinerziehende und – in kleinerem Umfang – Personen bis 45 Jahre können teilnehmen. Das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt ist auf rund 100 Plätze ausgelegt und startet im September. Für die „Assistierte Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung“ stehen insgesamt rund 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Landeshaushalt zur Verfügung.
Hinter dem Programm steht die Absicht des Landes, angesichts des vielerorts herrschenden Fachkräftemangels im Bereich der Pflege auch Zielgruppen für eine Ausbildung zu gewinnen, die sich für eine solche Ausbildung interessieren, aber Unterstützung benötigen, um die Ausbildung aufnehmen und erfolgreich abschließen zu können. Bislang zögern viele Pflegeeinrichtungen aufgrund des erwarteten höheren Unterstützungsbedarfs, solche Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Als Lösung bietet sich das Instrument der Ausbildungsassistenz an, das im Bereich der dualen Ausbildung seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt wird.
Das Programm bietet Unterstützung durch Bewerbungstraining
Das Programm beinhaltet eine Vorbereitungsphase, in der die Teilnehmenden sich einen Überblick über Pflege- und Betreuungsberufe verschaffen, ein Bewerbungstraining erhalten sowie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt werden. Die Teilnehmenden können zudem sozialpädagogische und psychologische Hilfen in Anspruch nehmen. In einer zweiten Phase beginnt die Ausbildung. Während dieser Zeit stehen den Auszubildenden bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung weiterhin sozialpädagogische Ansprechpartner zur Seite. Falls erforderlich, können die Teilnehmenden auch Förderunterricht erhalten. Auch die ausbildenden Einrichtungen können auf eine auf den besonderen Personenkreis zugeschnittene Unterstützung zugreifen.
Alltagsbetreuer/in:
Alltagsbetreuer sind in unterschiedlichen Einrichtungen tätig, unter anderem in Pflegeheimen und in der Kurzzeitpflege. Sie unterstützen Altenpfleger, indem sie hilfebedürftigen Menschen wie Demenzkranken bei alltäglichen Dingen helfen. Zu den Tätigkeiten der Alltagsbetreuer zählen Kochen, Spazierengehen, Vorlesen, Malen und Basteln, Bewegungsübungen und Unterstützung bei der Körperpflege. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Pflegehelfer/in:
Pflegehelfer sind ebenfalls in unterschiedlichen Einrichtungen tätig, etwa in Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten oder in Krankenhäusern. Sie unterstützen Altenpfleger bei ihrer täglichen Arbeit mit hilfebedürftigen Menschen in allen anfallenden Arbeitsschritten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Unterstützung des Altenpflegers bei der Grundpflege der Senioren und die Unterstützung bei der Durchführung des Tagesablaufs der Senioren. Die Ausbildung dauert ein Jahr.
Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm „Assistierte Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung“ können dem Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen auf Homepage des ESF entnommen werden.
ESF unterstützt Projekte unter dem Motto „Chancen fördern"
Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 steht europaweit unter der Überschrift „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. Unter dem Motto „Chancen fördern" unterstützt der ESF in Baden-Württemberg Projekte, die Menschen und Unternehmen in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen. Zur Umsetzung des operationellen Programms stehen Baden-Württemberg insgesamt rund 260 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung. ESF-Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg.