Sozialministerin Katrin Altpeter legt zusammen mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit ein neues Förderprogramm auf, das jungen Flüchtlingen in Baden-Württemberg eine Ausbildung und einen Berufsabschluss ermöglichen soll.
Das an das bewährte Konzept der assistierten Ausbildung angelehnte Programm richtet sich vorrangig an Unter-25-Jährige, die das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf zum Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) bereits absolviert haben und über eine Aufenthaltserlaubnis oder den Status „Geduldete“ verfügen.
„Wenn wir junge Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive dauerhaft erfolgreich in unsere Gesellschaft integrieren wollen, dann ist es wichtig, dass wir ihnen auch eine berufliche Perspektive eröffnen“, sagte die Ministerin.
Durchgeführt wird „Junge Flüchtlinge in Ausbildung - JuFA“ ab dem kommenden Jahr in neun Agenturen für Arbeit an sieben Standorten im Land: in Aalen, Freiburg, Offenburg, Reutlingen, Stuttgart, Ludwigsburg und Karlsruhe. An jedem Standort sollen 12 Ausbildungsplätze geschaffen werden. „Flüchtlinge sind die Fachkräfte von übermorgen“, sagt Christian Rauch, Chef der Regionaldirektion. „Mit JuFa haben wir die Chance, frühzeitig den Bedarf der baden-württembergischen Unternehmen besser abzudecken.“ Für das Programm stehen insgesamt rund 1,3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt, dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Große Bereitschaft der Wirtschaft
Die Ministerin: „Angesichts von über 5.000 unbesetzten Ausbildungsplätzen im Land ist die grundsätzliche Bereitschaft der Wirtschaft groß, junge Flüchtlinge auszubilden. Oft herrscht auf Seiten der Betriebe jedoch noch Unsicherheit, etwa bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge überhaupt eingestellt werden können oder ob sie in der Lage sind, eine Ausbildung erfolgreich zu Ende zu bringen. Deshalb wollen wir mit JuFa auch klären, welche zusätzlichen Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind, um die Chancen von jungen Flüchtlingen auf einen Ausbildungsabschluss zu verbessern.“
„Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für viele Menschen, die zu uns kommen, der beste Weg zur Integration. Unser Ziel ist es, möglichst schnell vielen jungen Flüchtlingen Praktika und Ausbildungsplätze zu vermitteln“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist ebenfalls an der gemeinsamen Förderung beteiligt.
Orientierung an der Assistierten Ausbildung
„Junge Flüchtlinge in Ausbildung – JuFA“ orientiert sich an dem in Baden-Württemberg bewährten Konzept der assistierten Ausbildung. So beinhaltet das Förderprogramm eine Vorbereitungsphase, in der die Teilnehmenden bei der Berufswahl beraten und auf eine betriebliche Ausbildung vorbereitet werden sowie intensiv sozialpädagogisch, sprachlich und psychologisch betreut werden. In einer zweiten Phase beginnen die Teilnehmenden dann eine begleitete Ausbildung an einem der sieben Standorte. Während dieser Zeit stehen ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung weiterhin sozialpädagogische Ansprechpartner zur Seite. Auch die ausbildenden Betriebe können auf eine auf den besonderen Personenkreis zugeschnittene Unterstützung zugreifen.
„Viele der jungen Flüchtlinge waren jahrelang allein auf der Flucht und hatten schlimme traumatische Erfahrungen, die oft mehrere Jahre nachwirken. Deshalb haben wir bei JuFa sichergestellt, dass die Auszubildenden nicht nur bei beruflichen Fragestellungen, sondern auch in anderen Lebensbereichen einen Ansprechpartner haben, an den sie sich bei Problemen wenden können“, sagte Altpeter.
Ergänzende Informationen
Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 steht europaweit unter der Überschrift „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. Unter dem Motto „Chancen fördern" unterstützt der ESF in Baden-Württemberg Projekte, die Menschen und Unternehmen in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen. Zur Umsetzung des operationellen Programms stehen Baden-Württemberg insgesamt rund 260 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung. ESF-Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg.