Offenheit/Akzeptanz

Neues Internetportal informiert über Verfolgung und Diskriminierung von LSBTTIQ-Menschen in Baden-Württemberg

Screenshot der Internetseite www.lsbttiq-bw.de

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat ein neues Internetportal vorgestellt, auf dem wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur jahrzehntelangen Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Transgendern in Baden-Württemberg präsentiert werden.

Ziel des von der Landesregierung finanzierten Portals ist es, die Öffentlichkeit über das oft auch durch staatliche Stellen begangene Unrecht zu informieren und aufzuklären. Zeitzeugen haben über das Onlineportal zudem die Möglichkeit, aktiver Teil des Forschungsprojekts zu werden. Sie können ihre Lebensgeschichte erzählen, Dokumente einreichen oder sich interviewen lassen. Erarbeitet wurden die Forschungsergebnisse von der Universität Stuttgart, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) sowie dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ).

„Die Diskriminierung, Unterdrückung und Kriminalisierung von Menschen, die nicht dem gängigen Geschlechterbild entsprechen oder sich von Menschen des gleichen Geschlechts angezogen fühlen, hat in Deutschland leider eine lange Geschichte. Über diese oft auch im Namen des Staates begangenen Taten ist viel zu lange geschwiegen worden. Es war an der Zeit, das begangene Unrecht für Baden-Württemberg aufzuarbeiten, öffentlich zu machen und die längst überfällige öffentliche Auseinandersetzung mit diesem dunklen Thema unserer Geschichte zu ermöglichen. Das zumindest sind wir den Menschen schuldig, die verfolgt, inhaftiert und getötet wurden“, so der Minister.

Er hoffe, dass sich viele Menschen mit ihren persönlichen Erfahrungen und Erlebnissen in das Onlineportal einbringen. „Je mehr Menschen sich beteiligen, desto breiter und differenzierter wird unser Bild von der damaligen Lebenssituation von LSBTTIQ-Menschen“, sagte Lucha. Schätzungen zufolge wurden allein in der Zeit der Nationalsozialisten etwa 50.000 Menschen nach dem so genannten „Schwulenparagraphen“ § 175 StGB verurteilt. Endgültig abgeschafft wurde der Paragraph erst im Jahr 1994.

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