Menschen mit Behinderungen

Neues Landeszentrum für Barrierefreiheit nimmt Arbeit auf

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Taktiler Leitstreifen auf Bahnsteig für sehgeschädigte und blinde Menschen

Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) setzt Baden-Württemberg mit der Eröffnung des Landeszentrums Barrierefreiheit ein deutliches Zeichen. Das Kompetenzzentrum berät Behörden, die öffentliche Verwaltung und freie gemeinnützige Einrichtungen zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit.

Mit der Eröffnung des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ BARR) am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember 2022) setzt Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, wird das LZ-BARR als Kompetenzzentrum künftig zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit beraten. Eine weitere wichtige Aufgabe des LZ-BARR besteht darin, Konflikte im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zu schlichten.

„Wir freuen uns, dass wir jetzt noch besser dabei unterstützen können, unser Bundesland barrierefreier zu machen“, sagte Sozialminister Manne Lucha am Mittwoch (30. November) in Stuttgart. Das LZ-BARR berät unter anderem Landesbehörden, die öffentliche Verwaltung, Landkreise, Städte und Kommunen sowie freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen in Baden-Württemberg. Derzeit bietet das LZ-BARR Beratung in den Bereichen Bauen öffentlicher Gebäude, öffentlicher Raum, Verkehr und öffentlicher Personennahverkehr sowie Unterstützung beim Thema Leichte Sprache an. „Wir lösen mit der Eröffnung des LZ-BARR ein wichtiges Versprechen der Landesregierung ein“, betonte Lucha.

Schlichtungsstelle zum Abbau von Barrieren

An die neu eingerichtete Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, die in Baden-Württemberg leben und die bei einer öffentlichen Stelle wie zum Beispiel Gemeinden, Ämtern oder Gerichten auf ein Zugangshindernis gestoßen sind, sei es in einem Gebäude oder auf der Homepage einer Behörde. Auch anerkannte Verbände und deren baden-württembergische Landesverbände können die Schlichtung nutzen. Die Schlichtungsstelle des LZ-BARR sucht gemeinsam mit den Beteiligten nach einer Lösung, um vorhandene Barrieren zu beseitigen. „Der partizipative Ansatz der Schlichtung ist eine zentrale Aufgabe bei der Herstellung von Barrierefreiheit und Teilhabe. Denn unabhängig davon, ob es um die Nutzung öffentlicher Dienstleistungen oder um das Wahrnehmen anderer Rechte geht – für Menschen mit Behinderungen ist der Alltag auch bei uns in Baden-Württemberg oft nicht barrierefrei“, mahnte Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Leistungen und Angebote

Unter Leitung von Susan Pusunc-Meier arbeiten beim LZ-BARR Menschen aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen: Architektur, Informationstechnik und Digitales, Schlichtung und rechtliche Grundsatzfragen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Das interdisziplinäre Team begleitet und unterstützt kompetent Anfragen zur Umsetzung von Barrierefreiheit.

Die Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit sind kostenfrei. Das Beratungsangebot soll im kommenden Jahr weiter ausgebaut werden und zum Beispiel auch zur Barrierefreiheit von Webseiten und Dokumenten beraten und Selbsthilfeverbände aus dem ganzen Land in die Beratungsarbeit einbeziehen. Das LZ-BARR selbst wird von einem Fachbeirat unterstützt, in dem Menschen mit Behinderungen sowie externe Sachkundige und Fachleute aus der Landesverwaltung vertreten sind.

Kontakt

Das Landeszentrum Barrierefreiheit ist Teil des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration und befindet sich in Stuttgart-Mitte (Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart).

0711 123-3636

0711 123-3999

post@barrierefreiheit.bwl.de oder per Formular auf der Website.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zu Beratungs- und Schlichtungsanfragen finden Sie auf der Website des Landeszentrums Barrierefreiheit.