Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz soll stärker kontrolliert werden

Gesundheitsministerin Katrin Altpeter zieht erste Konsequenzen aus der landesweiten Untersuchung zum baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetz. Die Evaluation hatte sie im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben, um Defizite beim Vollzug des Gesetzes aufzudecken. Nach den Angaben der Ministerin zeigte sich, dass Kontrollen viel zu selten anlassunabhängig stattfinden und dass die Kontrollen vor Ort durch unklare Ausführungshinweise erschwert werden.

Kurz vor der Sommerpause hat die Ministerin die Ergebnisse der landesweiten Evaluation und die daraus zu ziehenden Folgerungen mit den zuständigen Arbeitskreisen der Regierungsfraktionen im Landtag besprochen. Nach den Angaben der Ministerin hat man sich darauf verständigt, dass das Sozialministerium zunächst die nicht immer leicht verständlichen „Ausführungshinweise“ überarbeitet, um den Ordnungsämtern die Arbeit vor Ort bei den Kontrollen auf Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes zu erleichtern.

Danach werde es einen Erlass an die Ordnungsbehörden geben, in dem auf die bei der Evaluation sichtbar gewordenen deutlichen Vollzugsdefizite hingewiesen werden soll. Der Erlass werde auch die Aufforderung enthalten, künftig häufiger als bisher auch ohne konkreten Anlass Kontrollen durchzuführen und nicht nur dann, wenn es Klagen oder Beschwerden gibt.

Ministerin Altpeter: „Die Verbesserung des Nichtraucherschutzes ist mir ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden wir die Defizite beim Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes Schritt für Schritt beseitigen.“

Für die Evaluation des Nichtraucherschutzes in Baden-Württemberg wurde ein Fragebogen mit mehr als 20 Fragen entwickelt. Er richtete sich an die Kommunen, die als untere Verwaltungsbehörden für den Vollzug des Gesetzes und als Ortspolizeibehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Abgefragt wurde beispielsweise, ob das Rauchverbot im Gastgewerbe überall umgesetzt wurde, ob es bei der Einrichtung von so genannten Raucherräumen zu Schwierigkeiten kam oder in wie vielen Fällen gegen das Rauchverbot in Gaststätten verstoßen wurde.

Weitere Fragen zielen darauf, wie viele Gaststätten als so genannte Raucherlokale firmieren und darauf, welche Kontrollen vor Ort stattfinden. Gefragt wurde zum Beispiel, welche Organisationseinheit die Kontrollen durchführt, wie viele Personen dafür eingesetzt werden, ob die Kontrollen anlassbezogen oder regelmäßig auch ohne konkreten Anlass durchgeführt werden und ob beziehungsweise welche Auflagen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes erteilt wurden.

Evaluation zur Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (PDF)