Sozialministerin Katrin Altpeter bei der heutigen Plenarsitzung im Landtag:
"Es ist wichtig sich daran zu erinnern, was den Ausgangspunkt der heutigen Debatte bildet. Den Ausgangspunkt bildet eine Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung. Diese hat zum Jahreswechsel für alle zuvor nicht berufstätigen ALG-II- Bezieher eine Anrechnung des Elterngeldes beschlossen. Und sie hat dies auch für alle Sozialhilfe-Beziehenden sowie Kinderzuschlagsberechtigten beschlossen.
Faktisch wirkt sich diese Anrechnung somit wie eine Streichung aus. Und darunter leiden logischerweise die armutsgefährdeten Familien am meisten. Auf die sich hieraus ergebenden Folgen habe ich bereits als Abgeordnete mit einem Landtags-Antrag vom Dezember hingewiesen. Und ich habe damals auch gefordert, das Landeserziehungsgeld für diese Menschen vorzuziehen. Leider wurde dieser Antrag von der damaligen Landesregierung abgelehnt.
Wir als neue Landesregierung haben nun die Möglichkeit, diese Maßnahme umzusetzen. Und wir wollen das auch tun. Hierdurch können nämlich die Familien das Landeserziehungsgeld dann erhalten, wenn sie es am Nötigsten brauchen. Und das ist aus meiner Sicht unmittelbar nach der Geburt. Gleichzeitig werden Gelder aus dem Landeserziehungsgeld frei. Diese wollen wir zusätzlich in den Ausbau der Kleinkindbetreuung geben. Dadurch besteht dann für die Eltern auch eine deutlich verbesserte Chance, in den Beruf zurückzukehren oder beispielsweise auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.
Dies sind konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich schwierige Einkommenssituationen nicht verfestigen.
Neuordnung wird mit Beteiligten besprochen
Es ist zweifellos nicht optimal, dass das Landeserziehungsgeld nicht in vollem Umfang für alle bisher Leistungsberechtigten erhalten bleiben kann. Auch ich hätte mir dies durchaus anders gewünscht. Aber die Haushaltssituation bedeutet auch für uns, dass Prioritäten gesetzt werden müssen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung von Anfang an eines ganz deutlich gemacht. Wir haben deutlich gemacht, dass der wegfallende Teil der bisherigen Fördergelder dafür verwendet werden soll, die frühkindliche Bildung und Betreuung auszubauen.
Und dieser Ausbau der Kleinkindbetreuung kommt in besonderem Maße auch und gerade den ärmeren Familien zugute. Und eines darf ich Ihnen außerdem versichern:
Wir werden unsere Überlegungen selbstverständlich vorab in einem Dialog mit den Beteiligten erörtern. Es freut mich, dass für diese Umwidmung von Haushaltsmitteln bereits erste, und ich betone das ganz ausdrücklich, positive Rückmeldungen von Verbänden vorliegen. Daher gehe ich davon aus, dass wir gemeinsam eine gute Lösung finden werden. Keine Verschlechterung bei den „Ärmsten“
Wichtig ist uns dabei – und auch das haben wir bereits klargestellt – dass diese Veränderungen die bestehenden Dispositionen der Familien berücksichtigen. Daher wird die Neuregelung des Landeserziehungsgeldes eine entsprechende Übergangszeit vorsehen. Denn wir werden natürlich den Vertrauensschutz für diejenigen Eltern gewährleisten, die sich bereits in Elternzeit befinden. Deshalb ist es schon sehr verwunderlich, dass wir bereits heute eine Debatte über Maßnahmen führen, die frühestens zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten werden.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen:
Die Neuregelung des Landeserziehungsgeldes bedeutet keine „Kürzung bei den Ärmsten“.
Denn:
- Erstens erhalten gerade die besonders armutsgefährdeten Hartz-IV-Beziehenden unmittelbar im Anschluss an die Geburt das Landeserziehungsgeld. Sie erhalten es damit also 1 Jahr früher als bisher und in einer finanziell besonders prekären Familienphase.
- Zweitens werden die mittelfristig frei werdenden Finanzmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung verwendet. Und wir alle wissen, dass dies in besonderem Maße ebenfalls dieser Personengruppe zugutekommt.
Lassen Sie mich abschließend folgendes betonen:
Familienpolitische Maßnahmen müssen immer in ihren gegenseitigen Wirkungen, in einem Gesamtzusammenhang, betrachtet werden. Dies werden wir auch bei allen künftigen familienpolitischen Entscheidungen im Auge behalten und keine isolierten Einzelmaßnahmen treffen."
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg