Sozialministerin Katrin Altpeter hat am Vormittag (30.11.2012) in Waiblingen erste Ergebnisse aus der Evaluation der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Baden-Württemberg bekannt gegeben und die Konsequenzen dargestellt, die sich daraus für den Rems-Murr-Kreis ergeben. „Angesichts der Versorgungslage im Rems-Murr-Kreis wird das Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Weinsberg am Standort Winnenden 10 tagesklinische Plätze für Kinder und Jugendpsychiatrie einrichten“, kündigte die Ministerin an. Diesen Vorschlag werde sie dem Landeskrankenhausausschuss in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zur förmlichen Beschlussfassung vorlegen. Die neue Tagesklinik in Winnenden werde zudem noch ergänzt durch eine psychiatrische Institutsambulanz für Kinder und Jugendliche, fügte Ministerin Altpeter hinzu.
Für die tagesklinischen Plätze in Winnenden werden von anderen vom ZfP Weinsberg betriebenen Standorten Kapazitäten verlagert. Altpeter: „Wir schaffen keine neuen, zusätzlichen Kapazitäten. Wir verteilen sie um, weil wir so im Ballungsraum Stuttgart eine wohnortnahe, regional ausgewogene und gemeindenahe Versorgung erreichen.“
Institutsambulanz
Die in Winnenden zusätzlich zur Tagesklinik einzurichtende Institutsambulanz bietet nach den Worten von Ministerin Altpeter komplexe ambulante Behandlungen an. In Baden-Württemberg gibt es derzeit zwanzig Psychiatrische Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche. Die Institutsambulanzen arbeiten in der Regel mit Hilfe eines multiprofessionellen Teams, bestehend z. B. aus Kinder- und Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Pflegekräften und Sozialpädagogen. Innerhalb des Versorgungssystems haben sie eine wichtige Vernetzungsaufgabe und kooperieren mit einer Vielzahl von Akteuren, um eine gute Hilfeplanung zu gewährleisten.
Altpeter: „Die Institutsambulanz in Winnenden wird die Schaltstelle sein zwischen ambulanter, teil- und vollstationärer Behandlung, Nachsorge und Einleitung von Reha-Maßnahmen.“
Hausaufgaben jetzt auch im ambulanten Bereich machen
Die Ministerin machte deutlich, dass das Land mit der regional neu zugeordneten Platzverteilung seiner Verantwortung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie nachgekommen sei. Die Einrichtung einer Tagesklinik und einer Institutsambulanz müsse nun genutzt werden, damit andere vor Ort auch ihre Hausaufgaben machten. Die Defizite im Rems-Murr-Kreis in der ambulanten Versorgung müssten nun endlich angegangen werden. „Für die Niederlassung von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rems-Murr-Kreis wird es entscheidend darauf ankommen, ob es dem Landkreis gelingt, attraktive Rahmenbedingungen dafür zu schaffen“, so die Ministerin.
Im Rems-Murr-Kreis steht lediglich ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Der Kreis liegt damit gemessen am Arzt-Einwohnerverhältnis fünfzig Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.
Losgelöst von regionalen Einzelfragen überprüft das Sozialministerium derzeit in einem zweistufigen Verfahren die aus dem Jahr 2008 stammende Krankenhausplanung für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Insgesamt stehen in Baden-Württemberg 607 stationäre Betten und 265 teilstationäre Plätze zur Behandlung psychisch kranker Kinder zur Verfügung, verteilt auf 32 Standorte.
Das Sozialministerium hat im Rahmen der Evaluation alle kinder- und jugendpsychiatrischen Krankenhäuser befragt. Es sollte festgestellt werden, ob die zur Verfügung stehenden stationären und teilstationären Behandlungsmöglichkeiten ausreichen und ob die Krankenhäuser Lücken in der Behandlungskette sehen. Die interne Auswertung dieser Erhebung durch das Sozialministerium ist jetzt abgeschlossen worden. In einer zweiten Phase soll im kommenden Jahr eine Arbeitsgruppe aus Kostenträgern, Leistungserbringern und anderen Experten darüber beraten, welche Konsequenzen in Baden-Württemberg aus den Daten gezogen werden.
Bei der Befragung gaben die meisten Krankenhäuser an, dass zu wenigambulanteBehandlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.
Bisher wurde die Niederlassung von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie anders als bei anderen Ärzten nicht reguliert. Aufgrund eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) soll sich dies ab 2013 ändern und die Niederlassung dieser Arztgruppe ebenfalls der Bedarfsplanung unterliegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.
Die Aufgabe, die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen, obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg