Aus Haushausmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln erhalten Behinderteneinrichtungen in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 20,5 Millionen Euro für Investitionen. Ziel der Förderung ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzubringen und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen zu verbessern.
Jetzt hat Sozialministerin Katrin Altpeter die erste Tranche und damit rund 9,6 Mio. Euro Fördergelder freigegeben. „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Deshalb verbessern wir über die Investitionsförderung das Angebot an alternativen Wohnformen und investieren in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen“, erklärte die Ministerin.
Mit der ersten Tranche des Förderprogramms werden 24 Wohn- und Werkstattprojekte aus den Stadt- und Landkreisen Esslingen, Ludwigsburg, Ostalbkreis, Karlsruhe, Neckar-Odenwald-Kreis, Reutlingen, Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Sindelfingen, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Rhein-Neckar-Kreis und Ravensburg unterstützt.
Für diese Projekte werden rund 4,25 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 5,39 Mio. Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel kommen von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.
Die Ministerin betonte, sie werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass das Land mit der Investitionsförderung in der Behindertenhilfe dazu beitrage, dass ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besteht.
Altpeter: „In unserer Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte, Grundrechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist. Mit dem Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und eine Einbeziehung in die Gemeinschaft.“
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.