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Runder Tisch und Fachtag zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Baden-Württemberg

Minister Manne Lucha spricht an Redepult vor Publikum.

Um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Baden-Württemberg intensiv zu begleiten, wurde ein „Runder Tisch Prostitution“ ins Leben gerufen. Der konstituierenden Sitzung folgte am Nachmittag ein Fachtag mit rund 150 Teilnehmenden, die über den Stand der Umsetzung des Gesetzes aus verschiedenen Blickwinkeln diskutierten. 

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurden vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Prostituierte und Betreiber im Prostitutionsgewerbe eingeführt, unter anderem sieht das Gesetz eine Anmeldepflicht für Prostituierte vor. Um die Umsetzung des Gesetzes in Baden-Württemberg intensiv zu begleiten, wurde ein „Runder Tisch Prostitution“ ins Leben gerufen. Dies hatten die beiden Regierungsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart.

Konstituierende Sitzung des „Runden Tisches Prostitution“

„Unser Ziel ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und ihre rechtliche und soziale Situation zu verbessern“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches am Donnerstag (5. Dezember) in Stuttgart. An der Sitzung nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und dem Hilfesystem auch Sexarbeitende und Vertreter von Prostitutionsbetrieben teil.

„Durch die Zusammenführung von wissenschaftlicher, administrativer und politischer Expertise können wir viele Facetten beleuchten und damit den Grundstein für mögliche Handlungsstrategien legen“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich, die gemeinsam mit Lucha die Veranstaltung moderierte. 

Neben der staatlichen Seite müssten auch Hilfen und Unterstützungsangebote von Fachberatungsstellen geschaffen werden. „Deshalb setzen wir uns für eine Förderlinie beim Europäischen Sozialfond zum Ausstieg von Frauen aus der Prostitution ein“, so Lucha weiter.

Fachtag beschäftigt sich mit Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches folgte am Nachmittag ein Fachtag zum Prostituiertenschutzgesetz mit rund 150 Teilnehmenden, die über den Stand der Umsetzung des Gesetzes aus verschiedenen Blickwinkeln diskutierten. Auf Bundesebene soll am 1. Juli 2022 eine Evaluation starten, die sich mit den Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes befasst und deren Ergebnisse bis spätestens 2025 dem Bundestag vorzulegen sind. Der Runde Tisch in Baden-Württemberg wird sich in regelmäßigen Abständen zum Erfahrungsaustausch und zur Erarbeitung von Handlungsstrategien treffen.

Ergänzende Informationen

  • Um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Baden-Württemberg weiter voranzubringen, wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU die Einrichtung eines „Runden Tisches Prostitution“ vereinbart.
  • Über die Prostitution in Deutschland ist wenig bekannt. Wie viele Prostituierte tatsächlich hier arbeiten, ist schwer zu beziffern. Es liegen keine verwertbaren Daten dazu vor und eine Schätzung ist äußerst schwierig.
  • Die Auswirkungen des Gesetzes werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf wissenschaftlicher Grundlage unter Einbeziehung der Erfahrungen der Anwendungspraxis und eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag zu bestellen ist, evaluiert. Die Evaluation setzt am 1. Juli 2022 ein. Der Evaluationsbericht ist dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen.
  • In den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes war das Ministerium für Soziales und Integration als so genannte Ausgangsbehörde für ganz Baden-Württemberg zuständig. In dieser Zeit haben sich insgesamt 174 Prostituierte angemeldet.
  • In Baden-Württemberg sind seit dem 1. November 2017 für die Anmeldung der Prostituierten für die jeweiligen Gebiete der Landkreise die Landratsämter sowie für die Gebiete der Stadtkreise die Gemeinden zuständig. Zuständige Behörden für den Vollzug nach den Abschnitten 3 bis 5 des Prostituiertenschutzgesetzes (Erlaubnis zum Betrieb, Pflichten des Betreibers, Überwachung) sind die unteren Verwaltungsbehörden, soweit in den jeweiligen Gebieten kein Verbot der Ausübung der Prostitution entgegensteht.  Daneben sind auch dem Polizeivollzugsdienst Kontrollbefugnisse eingeräumt.
  • Im Rahmen eines Landtagsantrages (Drucksache 16/4758 vom 10.09.2018) fragte das Ministerium für Soziales und Integration die Anmeldezahlen bei den Stadt- und Landkreisen ab. Es haben sich seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes in Baden-Württemberg 3.504 Prostituierte (3461 Frauen, 23 Männer, 20 Transpersonen) angemeldet (Stand Oktober 2018). Die zweite Bundesstatistik weist im Berichtszeitraum 2018 für Baden-Württemberg 3.658 Prostituierte aus.
  • Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes wurden in Baden-Württemberg 19 Genehmigungen für Prostitutionsstätten erteilt, 264 Erlaubnisanträge sind anhängig (Stand Oktober 2018). Nach der zweiten Bundesstatistik sind in Baden-Württemberg im Berichtszeitraum 2018 insgesamt 326 gültige Erlaubnisse für ein Prostitutionsgewerbe erteilt worden.
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