Die Corona-Krise trifft wohnungslose Menschen insbesondere in der kalten Jahreszeit hart. Die Landesregierung stellt den Kommunen daher nochmals eine Soforthilfe in Höhe von 400.000 Euro für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung.
Viele Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder aktuell betroffen sind, gehören zur Risikogruppe. Sie sind oft medizinisch nicht ausreichend versorgt oder haben Mehrfacherkrankungen. Aus diesem Grund stellt das Land den Kommunen nochmals eine Soforthilfe in Höhe von 400.000 Euro für die Unterbringung von Obdachlosen zu Verfügung.
„Wir wollen Städte, Gemeinden und Stadt- und Landkreise finanziell unterstützen, damit sie zusätzliche Unterkünfte und Zimmer für die Unterbringung von obdachlosen Menschen anmieten können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (26. November) in Stuttgart. „Unser Ziel ist es, die Mehrfachbelegungen von Zimmern zu vermeiden und auch eine Unterbringung unter Quarantänebedingungen zu ermöglichen.“
Appell an Bevölkerung
Daneben appellierte Minister Lucha an die Bevölkerung, angesichts der Wintermonate besonders aufmerksam zu sein und für Menschen in Not Hilfe zu holen. „Obdachlose Menschen riskieren bei den nächtlichen Temperaturen im Winter nicht nur ihre Gesundheit, sondern oft auch ihr Leben. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht achtlos wegzuschauen, wenn sie im Winter auf Menschen treffen, die vielleicht Hilfe brauchen. Ein Anruf bei der Polizei, beim Ordnungsamt oder im akuten Notfall beim Rettungsdienst unter der Nummer 112 kann Leben retten“, so der Minister.
Der Antrag für die Soforthilfe ist ab sofort auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration abrufbar: Soforthilfe für Obdachlose im Winter 2021/22
Daneben haben die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg gemeinsam eine Initiative Erfrierungsschutz gestartet und Informationen für Kommunen und Einrichtungen zusammengestellt.