In den Jahren 2018 und 2019 jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland zum 100. Mal. Mit der neuen Website www.frauenwahlrecht-bw.de macht das Ministerium für Soziales und Integration in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Landesfrauenrat und dem Verein Frauen & Geschichte auf das bedeutende Jubiläum aufmerksam. Im Zentrum der Website stehen vielfältige biografische Informationen, historische Eckdaten, Download-Materialien und ein interaktiver Veranstaltungskalender für ganz Baden-Württemberg.
„Ich freue mich, dass wir mit der Website ein Signal ins ganze Land senden und aufzeigen, was wir in Sachen Frauenpolitik bereits erreicht haben. Wir Frauen sind Netzwerkerinnen, und ein Blick auf die interaktive Landkarte zeigt, wo überall im Land engagierte Frauen Projekte zum Thema Frauenwahlrecht initiiert und organisiert haben“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich anlässlich der Präsentation des neuen Internetauftritts in Stuttgart.
Neue Website informiert über Aktionen im ganzen Land
Mit der zentralen Bündelung landesweit stattfindender Aktionen zum Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ wolle die Landesregierung ein Zeichen setzen und die einzelnen Akteurinnen untereinander vernetzen. „Wir verweisen nicht nur auf die Erfolge, die gleichstellungspolitisch in der Geschichte der Bundesrepublik nach und nach erreicht wurden“, so Mielich. „Gleichzeitig richten wir den Fokus auf die Gegenwart und Zukunft. Es gibt keine Frauenrechte light. Mit Blick auf aktuelle Debatten um die Grundwerte unserer Gesellschaft und die zunehmenden antidemokratischen und antifeministischen Strömungen ist dieses Jubiläum auch Anlass für die Auseinandersetzung mit dem Thema Teilhabe und Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Familie.“
Das Ministerium für Soziales und Integration habe im Frühjahr eine entsprechende Koordinierungsstelle eingerichtet und unterstütze in den Jahren 2018 und 2019 das regionale Engagement von Kommunen, örtlichen Institutionen und Vereinen.
„Der Online-Auftritt wird begleitet durch regionale und innovative Projekte rund um das Thema Frauenwahlrecht, die vom Ministerium auch finanziell unterstützt werden. Die hohe Anzahl an eingegangen Anträgen und spannenden Vorschlägen zeigt uns, wie wichtig frauenpolitische Themen auch vor Ort sind“, betonte Mielich abschließend.
Ergänzende Informationen
Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen im Januar 1919 zum ersten Mal bei der Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.
Anlässlich des Jubiläums initiierte der Fachbereich Frauen und Politik der Landeszentrale für politische Bildung und der Verein Frauen & Geschichte Baden-Württemberg im Frühjahr 2017 ein erstes Treffen von Multiplikator/-innen aus Landesgeschichte und Bildungsarbeit, um Ideen für Aktionen zu sammeln und sich zu vernetzen. Aus dieser Initiative entstand der „Koordinierungskreis 100 Jahre Frauenwahlrecht“.
Der Fokus des Jubiläums liegt auf dem Jahr 2019. Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg veranstaltet in Kooperation mit Frauen & Geschichte Baden-Württemberg und dem baden-württembergischen Landtag in Stuttgart am 12.01.2019 (exakt 100 Jahre nach dem Tag der ersten Wahl) einen Festakt. Außerdem plant das Sozial- und Integrationsministerium zum Ende des Jubiläumsjahres 2019 eine Abschlussveranstaltung. Ein Lenkungskreis bestehend aus Landeszentrale für politische Bildung, Landesfrauenrat, Frauen & Geschichte und Ministerium für Soziales und Integration koordiniert die landesweiten Aktivitäten.