Heime

Sozialministerin stoppt Personalverordnung für Heime

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Sozialministerin Katrin Altpeter hat heute mitgeteilt, dass die noch von der vorigen Regierung geplante Landesheimpersonalverordung gestoppt ist. Mit dieser Verordnung sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Personaleinsatz in den Einrichtungen der Altenhilfe und in Behindertenheimen geregelt werden. Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Sindelfingen wies die Ministerin darauf hin, dass sie bei der Festlegung von Qualitätsmaßstäben und Personalschlüsseln einen anderen Umgang mit den Pflegeinrichtungen und Heimen anstrebe als die frühere Regierung. Altpeter: „Ich möchte diese Regelungen mit den Einrichtungen selber gemeinsam erarbeiten, nicht ihnen von oben einfach nur verordnen.“

Auf der Veranstaltung in Sindelfingen kündigte sie außerdem an, dass auch das Landesheimgesetz vollständig überarbeitet werde. Ziel sei es, den Verbraucherschutz für alle Pflegebedürftigen zu verbessern, unabhängig von der Form der Versorgung.

„Wir wollen den Verbraucherschutz für alle Pflegebedürftigen – unabhängig von der jeweiligen Versorgungsform – verbessern“, kündigte die Ministerin an. Bei der bpa-Mitgliederversammlung betonte Altpeter: „Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches des Heimgesetzes auf dem ambulanten Bereich werden wir einen wichtigen Beitrag leisten, um die qualifizierte Pflege im Land weiter auszubauen.“

Altpeter nannte die Sicherung einer guten Pflege eine der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben. Dazu müssten neue Wege beschritten werden. „Wir müssen die Ressourcen der Familien, Nachbarn und des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements besser mit den professionellen Pflege- und Betreuungsstufen verknüpfen, denn nur so kann diese unverzichtbare ehrenamtliche Tätigkeit gestärkt werden“, so Altpeter.

Altpeter forderte vor der Mitgliederversammlung der bpa die Bundesregierung auf, endlich eine tragfähige und zukunftsfeste Reform der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Die Länder hätten ihre Hausaufgaben gemacht und sich einstimmig für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgesprochen. Statt des bisherigen verrichtungsbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll künftig die Einschränkung der Selbstständigkeit und der Alltagskompetenz berücksichtigt werden. „Das ist ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt, ebenso wie die Weiterentwicklung zu einem teilhabeorientierten Verständnis von Pflege“, erklärte Altpeter. Nun sei der Bund am Zug. Das Leistungsrecht der Pflegeversicherung müsse dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff folgen – nicht umgekehrt.

Die Ministerin würdigte auch die Arbeit des privaten Pflegeverbandes. „Sie ist von großer Bedeutung für die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg“, so Altpeter. Der bpa habe sich stets weiterentwickelt und auf die aktuellen Gegebenheiten eingestellt. „Das ist auch notwendig, um den Herausforderungen in der pflegerischen Versorgung gerecht zu werden. Dabei stehen neben der professionellen Betreuung der pflegebedürftigen Menschen auch der Respekt vor dem Alter und der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt“, lobte die Ministerin.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg