Wirtschaft

Sozialministerium und Finanz- und Wirtschaftsministerium sagen Scheinselbständigkeit den Kampf an

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Scheinselbständigkeit stellt hierzulande nach wie vor eine der häufigsten Formen der Umgehung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Missbrauchs der Niederlassungsfreiheit dar. Das Sozialministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft werden unvermindert aktiv dagegen vorgehen. Ein wichtiger Anknüpfungspunkt bei der Bekämpfung von Scheinselbständigkeit ist für die Ministerien bereits die Gewerbeanmeldung.

Deshalb haben das Sozialministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in enger Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und dem Zoll für die Gewerbebehörden eine kompakte Handreichung mit praktischen Beispielen erarbeitet. Sie soll den Gewerbebehörden bereits bei der Gewerbeanmeldung als Hilfestellung bei der Frage dienen, ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt. Ziel ist es, bei der Gewerbeanmeldung "Scheinselbständige" herauszufiltern, also Personen, die formal wie selbständig Tätige (Auftragnehmer) auftreten, tatsächlich jedoch abhängig Beschäftigte und damit sozialversicherungspflichtig sind.

Der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg haben hierbei die jeweiligen Erfahrungen aus der Praxis in die erläuternden Hinweise eingebracht. Außerdem erhalten die Gewerbeämter die Kontaktdaten der Hauptzollämter in Baden-Württemberg, um die Zusammenarbeit auch in der Fläche zu intensivieren.

Sozialministerin Katrin Altpeter und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid: „Bei der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist die Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden ein Schlüssel zum Erfolg.“

Die Hinweise werden über die Regierungspräsidien an sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg (Gewerbebehörden) verteilt.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg