Die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Ute Leidig MdL, begrüßt, dass die Bundesregierung heute (27. November) den Entwurf des so genannten Gewalthilfegesetzes zum Schutz und zur Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder beschlossen hat. Nun soll laut Bundesfamilienministerium zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.
Bereits im Sommer 2024 hatte sich die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg klar für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens und einer verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern, Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen ausgesprochen. Mit dem Beschluss (PDF) hatte die GFMK das Bundesfamilienministerium gebeten, das geplante Gewalthilfegesetz zügig vorzulegen und eine verlässliche Lastenteilung zwischen Bund und Ländern zu regeln.
„Dieses Vorhaben ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches und kein individuelles Problem, sodass jede betroffene Frau unabhängig vom Wohnort, der persönlichen Situation und des Aufenthaltsstatus Hilfe in akuter Notsituation und Unterstützung erhalten sollte. Der Schutz vor Gewalt ist ein unverhandelbares Menschenrecht“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig am Mittwoch (27. November) in Stuttgart.