Gegen Gewalt an Frauen und Männer

Staatssekretärin Dr. Ute Leidig besucht auf Sommertour Gewaltambulanz Freiburg

Gruppenfoto des Besuchs von Staatssekretärin Dr. Ute Leidig der Gewaltambulanz Freiburg

Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, hat zum Auftakt ihrer Sommertour die neue Gewaltambulanz in Freiburg besucht, deren Aufbau das Land mit 179.000 Euro unterstützt.

Opfer körperlicher Gewalt können sich seit Anfang des Jahres unbürokratisch und kostenlos an das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg wenden, um Spuren zeitnah sichern zu lassen. Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, besuchte am Freitag (23. Juli) zum Auftakt ihrer Sommertour die neue Gewaltambulanz, deren Aufbau das Land mit 179.000 Euro unterstützt.

Flächendeckende Akutversorgung von Gewaltopfern

„Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, dieses wichtige Angebot in Freiburg zu etablieren. Die Gewaltambulanzen im Land tragen mit ihrer Arbeit einen wichtigen Teil zu einer überregionalen und rechtsmedizinischen Versorgung und Dokumentation nach Gewalttaten bei. Das Ziel muss es sein, möglichst allen Betroffenen von Gewalt die Möglichkeit der gerichtsfesten und verfahrensunabhängigen Spurensicherung zu bieten“, so Staatssekretärin Dr. Ute Leidig bei ihrem Besuch der Gewaltambulanz Freiburg.

„Das Angebot wird immer stärker angenommen, auch weil es sehr niederschwellig und unabhängig von der Entscheidung über eine spätere Strafanzeige ist“, sagte Prof. Dr. Ulrike Schmidt, Oberärztin im Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg. Allein seit Anfang Juli konnten bereits 12 Personen rechtsmedizinisch versorgt werden. „Jetzt muss es darum gehen, ein entsprechendes Versorgungsnetzwerk mit Freiburg als Zentrum in der Region aufzubauen“, so Dr. Schmid weiter.

Verfahrensunabhängige Beweissicherung von Spuren von Gewalt und Misshandlungen

Mit dem Angebot der Freiburger Gewaltambulanz haben Betroffene die Möglichkeit, Verletzungsspuren objektiv und nach höchstem fachlichem Standard sichern zu lassen, ohne dass zuvor die Polizei oder andere Behörden eingeschaltet werden müssen. Die Dokumentation ist kostenfrei und steht jeder von körperlicher Gewalt betroffenen Person offen. Betroffene können direkt Kontakt aufnehmen oder durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten zugewiesen werden.

Zudem sollten Betroffene möglichst umgehend nach der erlebten Gewalt eine Gewaltambulanz aufsuchen. Doch auch wenn bereits etwas Zeit verstrichen ist, kann die Dokumentation noch erfolgen. „Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, Verletzungen zu dokumentieren, solange diese noch sichtbar sind“, erklärte Prof. Dr. Schmidt. Beim Termin in der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG) führen die Ärztinnen und Ärzte eine Untersuchung der Körperoberfläche durch. Neben einer schriftlichen und gegebenenfalls fotografischen Dokumentation der Befunde werden, sofern erforderlich, zusätzliche Spurenträger wie beispielsweise Kleidungsstücke und Proben der Patientinnen, gesichert.

Die erhobenen Daten, Proben und Befunde werden am Institut für Rechtsmedizin registriert und sachgerecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelagert. Sollte sich die untersuchte Person im weiteren Verlauf für eine Anzeigeerstattung bei der Polizei entscheiden, können die Ermittlungsbehörden für die Aufklärung nach förmlicher Einwilligung der Betroffenen die Befunde anfordern.

Gewaltambulanzen im Land

Neben der Gewaltambulanz Heidelberg, die bereits seit 2015 jährlich mit 150.000 Euro durch das Land gefördert wird, öffneten im Januar 2021 die Gewaltambulanz in Freiburg und im Mai 2021 die Gewaltambulanz in Ulm. Darüber hinaus ist die Eröffnung der Gewaltambulanz Stuttgart als Außenstelle des Universitätsklinikums Heidelberg für Januar 2022 geplant. Das Land unterstützt den Aufbau der drei neuen Ambulanzen in Freiburg, Stuttgart und Ulm mit rund 450.000 Euro und kommt damit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, nach.

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