Gegen Gewalt an Frauen

Start der Plakataktion „JEDE VIERTE FRAU“ – Baden-Württemberg setzt klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen

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Mit der Plakataktion „JEDE VIERTE FRAU“ macht das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg darauf aufmerksam, dass Gewalt gegen Frauen jeden Tag und in allen Lebensbereichen stattfindet – am Arbeitsplatz, in der Freizeit und in der Partnerschaft.

„Es ist leider traurige Wahrheit, dass im Schnitt jede vierte Frau in Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt. Wir möchten allen betroffenen Frauen mit der Plakataktion vermitteln, dass sie nicht alleine sind und dass sie überregionale und niederschwellige Hilfe finden können“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich anlässlich der Enthüllung des Plakats am Donnerstag (12. Juli) in Stuttgart.

Nur 20 Prozent der Betroffenen suchen sich Hilfe

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet unter der Hotline 08000 116016 in 17 Fremdsprachen Unterstützung für Frauen in Not und ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr – telefonisch und online– erreichbar. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen Betroffene an Unterstützungseinrichtungen vor Ort.

Die Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, begrüßt die Aktion sehr: „Studien zeigen, dass nur 20 Prozent der Betroffenen sich Hilfe suchen. Daher ist es so wichtig, dass jede und jeder Beratungsangebote wie das Hilfetelefon kennt.“

Landesaktionsplan „Gegen Gewalt an Frauen“ setzt klares Zeichen

Mit der weiteren Umsetzung des Landesaktionsplans „Gegen Gewalt an Frauen“ setzt die Landesregierung in Baden-Württemberg ein klares Zeichen. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt im Jahr 2018 anlässlich des Internationalen Tages „Gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November das regionale Engagement der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der örtlichen Frauenhilfeeinrichtungen.

„Die Plakataktion ,JEDE VIERTE FRAU‘ ist Teil einer Förderlinie des Ministeriums für Soziales und Integration. Damit unterstützen wir regionale, innovative und öffentlichkeitswirksame Projekte rund um den Internationalen Tag ,Gegen Gewalt an Frauen‘. Die hohe Resonanz an eingegangenen Anträgen und spannenden Vorschlägen bestätigt uns im Kampf gegen Gewalt an Frauen“, so Staatssekretärin Mielich.

Ergänzende Informationen

Sowohl der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen als auch das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) fordern eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit im Bereich „Gegen Gewalt an Frauen“.

Der Landesaktionsplan wurde am 9. Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedet. Die wesentlichen Ziele sind eine funktionierende Infrastruktur und bedarfsdeckende Hilfeangebote, aber auch Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung aller Akteure.

Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Unter anderem sieht sie eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Landesaktionsplan „Gegen Gewalt an Frauen“
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016

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