Landesaktionsplan

Gegen Gewalt an Frauen

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Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in jeglicher Form, sei es häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel oder die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine Verpflichtung für uns. Unter unserer Federführung wurde daher in Zusammenarbeit mit der Fachpraxis der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erarbeitet.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Übergriffe finden jeden Tag und in allen Lebensbereichen statt – am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder in der Partnerschaft. Sie ziehen sich durch alle Schichten der Gesellschaft, unabhängig von Bildungsniveau, Einkommen oder sozialer Herkunft der Beteiligten. Es ist leider eine traurige Wirklichkeit, dass jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den eigenen Partner erlebt.

Um Frauen wirksam vor häuslicher Gewalt zu schützen und gewaltbetroffene Frauen bestmöglich zu unterstützen, braucht es auch ein Umdenken in der Gesellschaft. Hier ist es unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte von Frauen gestärkt und die bestehenden Schutz-, Beratungs- und Präventionsangebote gesichert werden. Unter unserer Federführung wurde daher in enger Zusammenarbeit mit der Fachpraxis der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erarbeitet.

Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Der Aktionsplan beschreibt das bestehende baden-württembergische Hilfesystem, erarbeitet Handlungsbedarfe und gibt zugleich einen darauf aufbauenden Maßnahmenkatalog vor, um diese Hilfen noch zielgenauer zu verbessern. Anders als in anderen Bundesländern nimmt der baden-württembergische Landesaktionsplan nicht allein die häusliche Gewalt in den Blick, sondern auch sexualisierte Gewalt, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung.

Zielsetzung des Landesaktionsplans ist es, Täter in Verantwortung zu nehmen und Opfer zu schützen und in der Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen durch

  • eine bedarfsdeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit Frauen- und Kinderschutzhäusern, Schutzwohnungen und ambulanten psychosozialen Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen,
  • gut aufeinander abgestimmte polizeiliche, psychosoziale, (rechts-) medizinische, zivil- und strafrechtliche Interventionsverfahren,
  • eine nachhaltige Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Landesaktionsplan sowie die dazugehörigen Anlagen stehen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.

Kontakt Landeskoordinierungsstelle

Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart

landeskoordinierungsstelle@sm.bwl.de
 
Eine Beratung im Einzelfall kann und darf vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration nicht erteilt werden.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet eine telefonische Beratung zu jeder Zeit anonym, kostenlos und in mehreren Sprachen unter der Rufnummer 116 016.

Auf der Website des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen “ stehen Beraterinnen im Rahmen einer Onlineberatung hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter.