Gegen Gewalt an Frauen

Landesaktionsplan stärkt Schutz vor geschlechts­spezifischer Gewalt

Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0 setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt.

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Frau mit Notizklemmbrett sitzt Frau auf Sofa gegenüber.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein schwerwiegendes gesamtgesellschaftliches Problem und eine Menschenrechtsverletzung. Die Zahl der gemeldeten Fälle von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteter Gewalt, frauenfeindlicher Hasskriminalität, häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten an Frauen sind in den letzten Jahren bundesweit weiter gestiegen. Somit wird deutlich, wie dringend Handlungsbedarf besteht – auch in Baden-Württemberg.

Der vom Ministerrat am 29. Juli 2025 beschlossene Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0 (PDF) bündelt 47 Maßnahmen, um Betroffene besser zu schützen, Hilfsangebote auszubauen und Femiziden vorzubeugen.

Vom ersten Landesaktionsplan 2014 zum neuen Aktionsplan 2025

Bereits im Jahr 2014 legte die Landesregierung den ersten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf. Der nun vorliegende zweite Aktionsplan führt diese Arbeit fort und wurde umfassend weiterentwickelt.

Er orientiert sich dabei stark an der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Damit richtet Baden-Württemberg seinen Gewaltschutz an einem ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz aus, der Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Koordination gleichermaßen berücksichtigt.

47 Maßnahmen für besseren Schutz und mehr Aufklärung

Der Landesaktionsplan 2025 umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen. Vom Ausbau der Schutzplätze und Fachberatungsstellen über die verfahrensunabhängige Spurensicherung bis hin zu Sensibilisierungskampagnen und Fortbildungsangeboten. Auch neue Formen von Gewalt wie digitalisierte Gewalt werden gezielt aufgegriffen. Zur Strukturierung und im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes wurden sowohl die Arbeitsgruppen im Beteiligungsprozesses als auch Schwerpunktthemen der Maßnahmen folgendermaßen unterteilt:

  • Steuerung
  • Prävention
  • Sexualisierte Gewalt
  • Häusliche Gewalt und Femizide
  • Digitalisierte Gewalt
  • Zielgruppenspezifische Maßnahmen

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0 enthält insgesamt 47 Einzelmaßnahmen, welche ganz unterschiedliche und vielfältige Themengebiete, Aspekte und Fragestellungen aufgreifen. Diese sind an den Schwerpunktthemen der Arbeitsgruppen orientiert.

Ein zentrales Anliegen ist es, allen Betroffenen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Lebenssituation den Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Dabei sollen bestehende Strukturen gestärkt und gleichzeitig neue, niedrigschwellige Wege eröffnet werden. Mit dem Landesaktionsplan und den enthaltenen Maßnahmen werden somit die Weichen gestellt, um den Gewaltschutz im Land nachhaltig zu verbessern.

Der Landesaktionsplan ist für das Land Baden-Württemberg zudem eine wichtige Brücke zum neuen Gewalthilfegesetz des Bundes, das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Dieses sieht erstmalig ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von Frauen vor, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind.

Der Entstehungsprozess

In einem breiten Beteiligungsprozess haben neben den Mitgliedern des Landesbeirats zur Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen 2014 insgesamt rund 80 Expertinnen und Experten aus dem Hilfesystem, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und anderen Bereichen an der Entwicklung des Landesaktionsplans 2025 mitgewirkt. Die Konzeption und Moderation dieses Stakeholderprozesses übernahm die Allianz für Beteiligung e. V. in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium. Die erarbeiteten Maßnahmen aus sechs unterschiedlichen Arbeitsgruppen wurden anschließend vom Landesbeirat abgestimmt und als fachliche Empfehlung an die Ministerien zur ressortübergreifenden Abstimmung weitergegeben.

Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Seit dem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2014 wurde eine Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Die Koordinierungsstelle dient als Anlaufstelle im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt. Außerdem arbeitet sie mit den verschiedenen Akteuren auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene zusammen und unterstützt auf diese Weise den behörden- und institutionenübergreifenden Erfahrungs- und Informationsaustausch. Dadurch fördert sie den Austausch, um die Maßnahmen des Landesaktionsplan systematisch und in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Institutionen umzusetzen. Entsprechend dem neuen Landesaktionsplan 2025 wird die Landeskoordinierungsstelle zur „Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg“ umbenannt.

Kontakt Landeskoordinierungsstelle

Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

landeskoordinierungsstelle@sm.bwl.de
 
Eine Beratung im Einzelfall kann und darf vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration nicht erteilt werden.

Telefon- und Onlineberatung

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet eine telefonische Beratung zu jeder Zeit anonym, kostenlos und in mehreren Sprachen unter der Rufnummer 116 016.

Auf der Website des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen “ stehen Beraterinnen im Rahmen einer Onlineberatung hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter.

Erster Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2014

Der erste Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen wurde am 9. Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedet. Zielsetzung war, Täter in Verantwortung zu nehmen und Opfer zu schützen und in der Perspektive auf ein Leben ohne Gewalt zu unterstützen. Die insgesamt 35 erarbeiteten Maßnahmen hatten zum Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie spezialisierten Fachberatungsstellen vorzuhalten und darauf aufbauend eine bedarfsgerechte Versorgung von gewaltbetroffenen jungen volljährigen Frauen sowie von Frauen mit Pflege- und Betreuungsbedarfs aufgrund von Alter, psychischer Erkrankung, Sucht oder Behinderung sicherzustellen. Daneben nahmen die Maßnahmen den Schutz vor akuter Gewalt durch gut abgestimmte Interventionsketten sowie die Präventionsarbeit in den Blick.