Grußwort

Tag der Menschen mit Behinderung des Landtags von Baden-Württemberg am 18. November 2013

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„Dieser Tag bringt vor allem dann etwas, wenn von ihm Impulse und politisches Handeln ausgehen und es nicht nur bei Rhetorik bleibt“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer heute in seinem Grußwort anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen des Landtags von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Barrierefreiheit im umfassenden Sinne sei die entscheidende Voraussetzung für die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte geleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Gleich wie der Tag der Menschen mit Behinderungen im Jahr 1995 entscheidende Impulse zur Novellierung der damaligen Landesbauordnung brachte, bestehe heute die Chance, den damals eingeschlagenen Weg in Richtung Teilhabe für alle im Rahmen der anstehenden Novelle konsequent weiterzugehen. „Aus heutiger Sicht, im Zeitalter der UN-Charta und vor dem Hintergrund der Diskussionen in den Arbeitsgruppen erwarte ich von der Politik, dass die bestehenden Regelungen nicht nur nicht aufgeweicht werden, sondern dass es klare Verbesserungen gibt. Wir haben bei den Ausnahmen von der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen in § 39 der Landesbauordnung immer noch zu viele Schlupflöcher, auch Vollzugsdefizite sind augenscheinlich“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte. Ein „Mehr“ an Barrierefreiheit beim Bauen und in der öffentlichen Infrastruktur helfe im Zeitalter des demografischen Wandels allen Menschen, egal ob behindert oder nicht behindert. „Also: Mut bei der Novellierung der Landesbauordnung auch dieses Mal – dann hat sich der heutige Tag schon gelohnt“, gab der Landes-Behindertenbeauftragte den Mitgliedern des Landtags und allen Anwesenden mit auf den Weg.

An die Adresse der Verhandlungspartner zur Bildung einer Regierungskoalition in Berlin appellierte Gerd Weimer, dass es auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention große Lösungen und keine kleinen Karos gibt. „Ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegesetz ist überfällig. Menschen mit Behinderungen sind keine Almosenempfänger. Deshalb müssen sie aus der Sozialhilfe endlich herausgenommen werden und ihren Platz im SGB IX und nicht in der sozialen Fürsorge finden“, forderte Gerd Weimer.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen