Tag der Organspende

Erste Zeichen für Trendwende

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Zum diesjährigen Tag der Organspende am 6. Juni in Hannover gibt es erste Hinweise auf eine Trendwende auch in Baden-Württemberg. Nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter, die im vergangenen Jahr die Schirmherrschaft über die Veranstaltung in Stuttgart übernommen hatte, steigt die Zahl der Organspenden wieder spürbar an.

So gab es im ersten Quartal dieses Jahres mit 31 Organspenden gegenüber dem Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres einen Anstieg um nahezu 30 Prozent in Baden-Württemberg, bundesweit lag der Zuwachs bei rund 16 Prozent. „Die Menschen gewinnen offenbar wieder Vertrauen in das System der Organspende, das nach einigen Skandalen verändert wurde und nun deutlich schärfer kontrolliert und gegen Missbrauch abgesichert wird als früher“, sagte die Ministerin.

Sie hoffe, dass sich dieser Aufwärtstrend fortsetzt und sich immer mehr Menschen dazu entscheiden können, einer Organspende zuzustimmen. „Denn“, so Altpeter, „Organtransplantationen bringen Lebenszeit und Lebensqualität für Betroffene zurück.“

Die Organspende bleibe aber immer ein freiwilliges Geschenk, das nicht eingefordert werden könne. „Entscheidend ist immer der Wille der Betroffenen. Daher werben wir dafür, dass jeder in Ruhe seine Entscheidung zur Organspende trifft und diese nach Möglichkeit in einem Organspendeausweis – der jederzeit wieder geändert werden könne – dokumentiert.“

Wenn der Wille der Verstorbenen im Hinblick auf eine Organspende zweifelsfrei festgelegt sei, bleibe den Angehörigen diese schwierige Entscheidung erspart, so die Ministerin. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte die Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch in der Patientenverfügung festgehalten werden.

Die Entnahme von Organen darf Altpeter zufolge in Deutschland nur nach dem Tod des Spenders – dem von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellten Hirntod – und mit Einverständnis des Spenders bzw. seiner Angehörigen erfolgen. Die medizinische Behandlung von Patienten ändere sich durch ihre Bereitschaft zur Organspende in keiner Weise. Erst wenn ihr Leben wirklich nicht mehr habe erhalten werden können, dürfe die Organspende eingeleitet werden.