Organspenden

Transplantationsbeauftragte an Krankenhäusern künftig besser qualifiziert

Die Landesregierung will die Transplantationsbeauftragten an den baden-württembergischen Krankenhäusern noch besser qualifizieren und stellt für entsprechende Fortbildungen 300.000 Euro zur Verfügung.

Wie Gesundheitsministerin Katrin Altpeter mitteilte, billigte das Kabinett einen entsprechenden Vorschlag von ihr. Das im vergangenen Jahr reformierte Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die 136 Krankenhäuser im Land, die aufgrund ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen durchzuführen, besonders qualifizierte Transplantationsbeauftragte benennen müssen. Diese sind für die Festlegung von Zuständigkeiten und Handlungsabläufen in der Vorbereitung und Durchführung von Organspenden sowie die angemessene Begleitung der Angehörigen von Organspendern zuständig. „Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser ist es mir wichtig, die Kliniken bei der Umsetzung des Transplantationsgesetzes zu unterstützen“, erklärte die Ministerin ihr Engagement.

Auch wenn es in Baden-Württemberg keine Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung von Spenderorganen gegeben habe, müsse auch bei uns verloren gegangenes Vertrauen in der Bevölkerung wieder aufgebaut werden, so die Ministerin. Gelingen könne dies nur durch umfassende Information und absolute Transparenz. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sei jedem Menschen selbst überlassen. Falls jemand zu seinen Lebzeiten keine Entscheidung getroffen habe, müssten nach seinem Tod die Angehörigen entscheiden, ob sie Organe spenden wollen. „Ich finde es sehr wichtig, dass die Krankenhäuser den Angehörigen einen speziell geschulten Fachmann an die Seite stellen, der sie umfassend über das Thema informiert und sie bei ihrer Entscheidungsfindung begleitet und unterstützt.“

Anders als in anderen Bundesländer gab es in Baden-Württemberg bereits vor der Novellierung des Transplantationsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung für die sog. Entnahmekrankenhäuser in Baden-Württemberg, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Inhalt und Umfang einer entsprechenden Fortbildung waren gesetzlich jedoch nicht festgelegt. In Zukunft werden alle Transplantationsbeauftragten spezielle Fortbildungen absolvieren, deren Inhalte sich an den vielfältigen und komplexen Aufgaben im Zusammenhang mit Organspenden orientieren.

Mit der Förderung der Fortbildung der Transplantationsbeauftragten unternimmt die Landesregierung einen weiteren Schritt, um das System der Organspenden und –transplantationen in Baden-Württemberg sicherer und transparenter zu machen. Unmittelbar nach dem Aufkommen der ersten Verdachtsfälle im letzten Jahr hatte Ministerin Altpeter einen runden Tisch Organspende in Baden-Württemberg eingerichtet. „Wir haben die fünf baden-württembergischen Transplantationszentren in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen verpflichtet, bei Organspenden immer das Sechs-Augen-Prinzip anzuwenden, damit Entscheidungen im Zusammenhang mit der Organvergabe nur im Team getroffen werden können und Manipulationen verhindert werden“ so die Ministerin.