Coronavirus

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kitas, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen

Ein Kind klettert in einer Kindertagesstätte vor einem Sandkasten auf eine Rutsche.

Im Anschluss an das Fachgespräch zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen haben sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und Gesundheitsminister Manne Lucha in einem gemeinsamen Statement geäußert.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und Gesundheitsminister Manne Lucha zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kitas, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen:

„Es ist gut, dass wir alle Akteure zu diesem Fachgespräch heute digital an einen Tisch gebracht haben, um das Thema noch einmal vollumfänglich aus unterschiedlichen Perspektiven gemeinsam zu erörtern. Das Gespräch war sehr konstruktiv. Sozialministerium und Landesgesundheitsamt werden den Kommunen, der Ärzteschaft, den Einrichtungen, aber auch den Eltern und Familien klar verständliche, einfache und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand geben. Dazu nehmen sie die Anregungen aus dem Gespräch in ihre Handlungsempfehlungen auf, die jetzt erarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden. Der Gesundheitsschutz hat absolute Priorität. Beschäftigte der Einrichtungen sollen sich beim Auftreten entsprechender Symptome zeitnah testen lassen können. Zudem bietet das Land freiwillige Test-Angebote für das Personal von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege in der Zeit vom 17. August bis 30. September 2020 an. Klar ist aber auch, dass es eine absolute Sicherheit in einer weltweiten Pandemie und vor allem im Hinblick auf Personen, die keinerlei Symptome aufweisen, aber trotzdem ansteckend sein können, am Ende für niemanden geben kann. Darüber hinaus gilt: Die Empfehlung, dass kranke Kinder, insbesondere solche mit Fieber, zu Hause bleiben, gilt weiterhin. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist aber noch kein grundsätzlicher Ausschlussgrund für einen KiTa- oder Schulbesuch.“