Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Sozialministerin setzt auf bundes- und landesweite Verteilungsverfahren

Sozialministerin Katrin Altpeter ist zuversichtlich, dass der Bundestag noch vor dem Sommer ein Verteilungsverfahren für alle nach Deutschland einreisenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beschließen wird. Dann können die jungen Flüchtlinge unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer und innerhalb der Länder auf alle Jugendämter verteilt werden.

Nach den derzeit geltenden bundesrechtlichen Vorgaben können nur die jungen Flüchtlinge landesweit auf die Jugendämter verteilt werden, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Schätzungen zufolge sind dies ca. 30 Prozent. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat die Landesregierung bereits im Herbst 2014 erlassen. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die – etwa weil sie jünger als 16 Jahre alt sind –  keinen Asylantrag stellen, hat das Land derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten für eine Verteilung. Dies hat dazu geführt, dass einzelne, vor allem grenznahe Jugendämter in Baden-Württemberg deutlich stärker belastet werden als andere. Ohne ein neues bundesrechtliches Verteilungsverfahren hat das Land jedoch keine Möglichkeit, das zu ändern.

Altpeter: Verteilung auf alle 46 Jugendämter im Land

„Angesichts der stark angestiegenen Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind einige Kommunen und Kreise in Baden-Württemberg an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Eine am Kindeswohl ausgerichtete Betreuung und Versorgung dieser jungen Menschen können wir nur sicherstellen, indem wir diese wichtige Aufgabe auf alle 46 Jugendämter im Land verteilen. Wir brauchen deshalb Verteilungsverfahren, durch die die Kinder und Jugendlichen entsprechend der Aufnahmefähigkeit der einzelnen Bundesländer und auf alle Jugendämter verteilt werden“, erklärte die Ministerin auf der Veranstaltung „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge versus Fachkräftemangel“ in Stuttgart.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Landesregierung bereits im Oktober 2014 per Rechtsverordnung die landesweite Verteilung von asylsuchenden unbegleiteten jungen Flüchtlingen im Anschluss an die Inobhutnahme möglich gemacht hat. Gespräche der Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden mit dem Ziel, auf freiwilliger Basis eine landesweite Verteilung für die jungen Flüchtlinge zu erreichen, die kein Asyl beantragen, blieben ohne Ergebnis.

Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern

Altpeter zufolge ist den betroffen jungen Menschen jedoch allein mit einem gerechteren Zuteilungsverfahren nicht geholfen. „Wir müssen in Baden-Württemberg eine Willkommenskultur schaffen, die diesen jungen Menschen signalisiert, dass sie bei uns eine Zukunft haben“, betonte die Ministerin.
 
Angesichts der demografischen Entwicklung sei der Arbeitsmarkt im Land kurz-, mittel- und langfristig auf die Zuwanderer angewiesen. Die Bündnispartner der Fachkräfteallianz – Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Bundesagentur für Arbeit und Kirchen im Land – hätten bereits bekräftigt, die Potenziale von Flüchtlingen künftig besser nutzen zu wollen. Neben der Erfassung von Schulbildung, beruflicher Qualifizierung und Sprachkenntnissen sollen deshalb auf örtliche Ebene Sprachkurse angeboten werden und unter anderem über die Bundesagentur für Arbeit geeignete Stellen vermittelt werden.

Ergänzende Informationen:

Derzeit gibt es in Baden-Württemberg ca. 1.250 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Angesichts der weltpolitischen Lage ist damit zu rechnen, dass der hohe Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kurz- und mittelfristig anhalten wird.

Nach den beim Kommunalverband für Jugend und Soziales angesiedelten Landesjugendamt vorliegenden Zahlen kommen die nach Baden-Württemberg einreisenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vorwiegend aus Eritrea, Gambia, Somalia, Syrien, Afghanistan, Irak, Ruanda, Mali und Pakistan.