Da sich ein wachsender Teil der Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht an die Maskenpflicht hält, hat das Land die Untergrenze für Bußgelder bei Verstößen angehoben. Künftig werden mindestens 100 Euro fällig.
Die Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln können durch konsequentes Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung das Infektionsrisiko wirksam senken. Verkehrsminister Winfried Hermann und Sozialminister Manne Lucha erinnerten am Mittwoch gemeinsam an die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen. Gerade angesichts einer möglichen zweiten Infektionswelle müsse alles getan werden, um die Risiken einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 (Coronavirus) zu verkleinern, betonten die beiden Minister. Da sich aber ein wachsender Teil der Fahrgäste nicht an die Maskenpflicht hält, hat das Land die Untergrenze für Bußgelder bei Verstößen angehoben.
Bei fehlendem Mund-Nasenschutz (MNS) im ÖPNV konnte bislang ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro auferlegt werden. Angesichts der zunehmenden Nachlässigkeit und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV wurde die Untergrenze des Bußgeldes nun deutlich erhöht: Künftig werden mindestens 100 Euro fällig. Der maximale Betrag von 250 Euro hat Bestand.
Verkehrs- und Sozialministerium appellieren an ÖPNV-Fahrgäste
Minister Hermann sagte: „Jeder und jede einzelne kann und muss Verantwortung übernehmen, um angesichts der Corona-Pandemie die Gefahr einer Infektion zu verringern. Mit einer Alltagsmaske kann man das Risiko minimieren, andere anzustecken. Für viele Menschen gehören Fahrten mit den umwelt- und klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag und so soll es auch bleiben können.“
Minister Lucha erklärte: „Wir alle haben es in der Hand, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Es geht nicht nur um einen selbst, sondern auch um den Schutz der anderen. Das Tragen von Alltagsmasken trägt entscheidend dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir sind eine Verantwortungsgemeinschaft und es ist schlicht und einfach fahrlässig, wenn man so einfache, aber entscheidende Regeln wie das Tragen einer Maske nicht einhält.“
Quelle:
Ministerium für Verkehr gemeinsamt mit Ministerium für Soziales und Integration