Die Landesregierung genehmigt die Verlängerung des Modells „Öffnen mit Sicherheit“ in Tübingen bis 18. April 2021.
Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Ministerium für Soziales und Integration einen Antrag auf Verlängerung des seit 16. März laufenden Projekts zur Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und Kultur gestellt.
„Dem Antrag liegen ein erster Zwischenbericht der Stadt und aktuelle Zahlen des Landesgesundheitsamtes zugrunde“, sagte der Amtschef des Ministeriums, Dr. Uwe Lahl, am Freitag (26. März) in Stuttgart. Demnach liege die Inzidenz in der Stadt Tübingen seit mehreren Wochen durchgängig unter 35. Es gebe bisher keine Anzeichen, dass die kontrollierten Öffnungen zu einem Anstieg der Infektionen in der Stadt geführt hätten. „Die Positivrate der Schnelltests ist mit 1:1000 sehr konstant. Das von der Stadt aufgebaute System regelmäßiger Testungen in Betrieben, Schulen, Kitas und das leistungsfähige Netz von Teststationen funktionieren“, so Dr. Lahl.
Beschränkung über Ostern
Problematisch ist aus Sicht der Stadt die wachsende Zahl von Tagestouristen, die es vor allem am Wochenende nach Tübingen zieht. Aus diesem Grund beantragt die Stadt, in der Zeit von Karfreitag (2. April) bis Ostermontag (5. April) die Nutzung der geöffneten Angebote auf Personen zu beschränken, die im Landkreis Tübingen wohnen oder arbeiten. Die Dauer des Versuchs soll um zwei Wochen bis zum Sonntag, 18. April verlängert werden. Angesichts der bisher günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist dies aus Sicht der Stadt vertretbar und bietet die Möglichkeit, die Aussagekraft der wissenschaftlichen Begleitforschung deutlich zu verbessern.
Das Sozialministerium hat dem Antrag der Universitätsstadt Tübingen zugestimmt. Die Umsetzung in örtliches Recht erfolgt nun durch Kreis und Stadt Tübingen. Damit kann der Modellversuch bis zum 18. April fortgeführt werden.