Gesundheit

Versorgungsgesetz muss geändert werden

In Fragen der Gesundheitsversorgung im Land stellen die Sozialministerin Katrin Altpeter und die AOK ein hohes Maß an gemeinsam geteilten Werten und Positionen fest. Diese wurde in einem  Meinungsaustausch der Ministerin mit der Führungsspitze der AOK Baden-Württemberg am Montag (04.07.2011) deutlich. Die Übereinstimmung beziehe sich sowohl auf den Aspekt der Notwendigkeit der Stärkung von Handlungsspielräumen vor Ort als auch auf die Zielsetzung, die Solidarität im Bereich der Gesundheitsversorgung zu stärken. Einigkeit bestehe ebenso in der Absicht, der Prävention einen noch größeren Stellenwert einzuräumen.

Gegenstand des rund zweistündigen Gesprächs waren sowohl Fragen des Koalitionsvertrages der grün-roten Landesregierung als auch bundespolitische Themen. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag genannte Zielsetzung, stärker als in der Vergangenheit bestehende Gestaltungsspielräume des Landes zu nutzen, verwies die AOK Baden-Württemberg auf ihre bundesweit viel beachtete Vorreiterrolle  in den Bereichen der Vertragsgestaltung, insbesondere der hausärztlichen Versorgung und des Arzneimittelmanagements. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und AOK sei es, Baden-Württemberg zu einem „Musterland“ auch im Bereich der Gesundheitsversorgung zu machen. 

Einen wesentlichen Baustein dafür sehen die  Gesprächsteilnehmer in der Beibehaltung der solidarischen Gestaltung des Gesundheitswesens. Niemand dürfe wegen seiner Herkunft, seinem sozialen Status oder aus sonstigen Gründen von einem Zugang zur Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden. Außerdem müssten Prävention und Gesundheitsförderung zu einem gleichberechtigten Schwerpunkt neben der medizinischen Behandlung, der Pflege und Rehabilitation werden.

Kritisch sehen die Vertreter der Landesregierung und der AOK Baden-Württemberg den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen. Nach Einschätzung der Gesprächsteilnehmer führt der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung zu erheblichen Mehrausgaben, die dann allein die Versicherten über Zusatzbeiträge zu bezahlen hätten. Gemeinsam forderten sie, das Gesetz in diesem Punkt grundlegend zu überarbeiten.

Hinweis für die Redaktionen:

An dem Gespräch am 4. Juli 2011 nahmen von Seiten des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren neben der Ministerin Katrin Altpeter, Jürgen Lämmle (Amtschef), Manfred Zach (Abteilungsleiter) und Ulrich Conzelmann (Referatsleiter) teil. Die AOK Baden-Württemberg wurde durch ihre beiden alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Günter Güner (Versichertenvertreter) und Peer-Michael Dick (Arbeitgebervertreter) sowie den Vorsitzenden des Vorstandes, Dr. Rolf Hoberg, und seinen Stellvertreter, Dr. Christopher Hermann, vertreten.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg