Krankenhäuser

Versorgungszuschlag: Guter Kompromiss für die Krankenhäuser im Land

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Der Versorgungszuschlag für die Krankenhäuser wird in bisheriger Höhe zunächst unbefristet verlängert. Eine endgültige Regelung soll mit der grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung im Laufe des kommenden Jahres getroffen werden. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter begrüßt den Kompromiss.

Mit Genugtuung reagierte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter auf den Kompromiss zum Versorgungszuschlag, auf den sich die Regierungsfraktionen im Bundestag verständigt haben. Die gesundheitspolitischen Sprecher von SPD und CDU, die Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis (Ulm) und Jens Spahn haben demnach gemeinsam mit den stellvertretenden Vorsitzenden ihrer Fraktionen vereinbart, dass der Versorgungszuschlag für die Krankenhäuser in bisheriger Höhe zunächst unbefristet verlängert wird. Eine endgültige Regelung soll mit der grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung im Laufe des kommenden Jahres getroffen werden.

Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sollte für den Versorgungszuschlag ab 2015 ein neuer Verteilungsschlüssel eingeführt und an die Ausweitung der stationären Behandlungen gekoppelt werden. Diesen Gesetzentwurf hatte Gesundheitsministerin Altpeter scharf kritisiert und an die Südwest-Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD appelliert, diese Koppelung zu verhindern. Denn die baden-württembergischen Krankenhäuser, die sich im Großen und Ganzen an die mit den Kassen vereinbarten Behandlungsmengen halten, wären für ihr kostenbewusstes Verhalten künftig bestraft worden. Zudem hätte diese Koppelung aus Sicht der Ministerin das gesundheitspolitisch falsche Signal gesetzt, die Menge der mit den Kassen vereinbarten stationären Behandlungen allein aus wirtschaftlichen Gründen auszuweiten, um in den Genuss des Versorgungszuschlags zu kommen.

Nach dem jetzt vorgeschlagenen Kompromiss wird der Versorgungszuschlag auch ab 2015 wie bisher in Höhe eines Aufschlags von 0,8 Prozent auf die jeweilige Fallpauschale bezahlt. Der Versorgungszuschlag bringt den Kliniken in Baden-Württemberg in diesem Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 57 Millionen Euro. Im Gegenzug sollen die Abschläge auf die Fallpauschalen für stationäre Behandlungen (Mehrleistungsabschläge), die die mit den Kassen vereinbarten Fallzahlen überschreiten, statt zwei nun drei Jahre berechnet werden.

Der zwischen Mattheis und Spahn und den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU ausgehandelte Kompromiss muss formal in der kommenden Woche noch von den gesundheitspolitischen Arbeitsgruppen der beiden Fraktionen gebilligt werden.

Altpeter: „Ich bin sehr froh, dass nun nicht zuletzt dank meines energischen Vorpreschens die schlimmsten Einbußen für unsere Krankenhäuser abgewendet werden und ein tragfähiger Kompromiss auf dem Tisch liegt. Ich wünsche mir, dass sich auch die baden-württembergischen Abgeordneten der CDU im Gesundheitsausschuss des Bundestags künftig über die Auswirkungen ihrer Gesetzentwürfe sachkundig machen, bevor sie solche Anträge im Parlament einbringen – statt hinterher andere für die negativen Folgen ihres Handelns verantwortlich zu machen.“