Arbeitsmarkt

Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Initiative Inklusion unterzeichnet

Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Eva Strobel, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit und Senator e.h. Professor Roland Klinger, der Verbandsdirektor des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, haben die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 des Förderprogramms „Initiative Inklusion“ – Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen – unterzeichnet.

„Wir wollen mehr Arbeitgeber gewinnen, die bereit sind, schwerbehinderte Menschen einzustellen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben“, sagte Ministerin Altpeter anlässlich der Unterzeichnung. „Gerade ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihren umfassenden fachlichen Kompetenzen, ihren langjährigen Erfahrungen und ihrer hohen Sozialkompetenz wesentlich zum Erfolg von Unternehmen bei. Als Anreiz für die Beschäftigung können Arbeitgeber bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages Inklusionsprämien in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten“, so die Ministerin weiter.

„Insbesondere ältere schwerbehinderte Menschen haben von der positiven Arbeitsmarktentwicklung bislang weniger profitieren können, obwohl die Gesamtarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg deutlich gesunken ist. Derzeit sind über 60 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen älter als 50 Jahre. Die Agenturen für Arbeit unterstützen arbeitslose ältere schwerbehinderte Menschen auch im Rahmen dieser Initiative durch Vermittlung und Beratung in Arbeit zu kommen“, sagte die Vorsitzende der Regionaldirektion Baden-Württemberg Eva Strobel.

Daher unterstützen die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung die Initiative Inklusion für ältere schwerbehinderte Menschen. Die Inklusionsprämie ergänzt die gesetzlichen Förderinstrumente wie zum Beispiel den Eingliederungszuschuss. Arbeitgeber, die Interesse an der Einstellung von älteren schwerbehinderten Menschen haben, können sich ab dem 1. März an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die Arbeitgeberhotline (Telefon 01801 - 66 44 66) wenden.

Verbandsdirektor Roland Klinger begrüßte die Vereinbarung: „Gerade in Anbetracht des demographischen Wandels und des sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels müssen wir auf das Potential älterer Arbeitnehmer gezielt hinweisen. Dies gilt insbesondere für schwerbehinderte Beschäftigte. Unsere Erfahrungen zeigen, dass ältere schwerbehinderte Mitarbeiter überdurchschnittlich motiviert, engagiert und zuverlässig arbeiten. Eventuelle Einschränkungen in ihrer Leistungsfähigkeit werden dadurch mehr als ausgeglichen. Mit einer solchen Grundhaltung, gepaart mit Lebens- und Berufserfahrung, können sie die Vielfalt der Belegschaft bereichern.“

Die „Initiative Inklusion“ ist Teil des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und soll die beruflichen Teilhabemöglichkeiten schwerbehinderter Menschen verbessern. Für die Umsetzung werden dem Land Baden-Württemberg in den nächsten Jahren insgesamt über zwölf Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Im Fokus des Handlungsfeldes 3 steht die Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer schwerbehinderter Menschen, insbesondere von schwerbehinderten Frauen und Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen. Für die Förderung im Handlungsfeld 3 werden 5,27 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg / Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirekt Baden-Württemberg / Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg