Coronavirus

Vier Bundesländer wollen Corona-Absonderungsregeln lockern

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Holzwürfel mit aufgedruckten Figuren stehen mit Abstand zueinander auf einem Tisch

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein läuten neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein.

Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen – zumindest, wenn er oder sie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein zu Hause ist. Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie. Die Gesundheitsminister dieser Bundesländer haben sich deshalb auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.

Die Bundesländer berufen sich bei ihrem gemeinsamen Vorgehen unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.

Die Länder haben sich darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen.

Manne Lucha, Gesundheitsminister Baden-Württemberg:
„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Nach wie vor gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Schutz vulnerabler Gruppen wird selbstverständlich weiterhin aufrechterhalten.“

Klaus Holetschek, Gesundheitsminister Bayern:
„Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung verweigert. Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran. Wir können uns hierbei auf die Meinung der Landesämter und vieler Experten stützen. Klar ist dabei: Vulnerable Gruppen werden weiter geschützt.“

Kai Klose, Gesundheitsminister Hessen:
„So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten. Der bestehende Schutz durch Impfungen
oder durchgemachte Infektionen in Deutschland macht ihn möglich. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte, um besonders vulnerable Personen z. B. in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zu schützen.“

Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin Schleswig-Holstein:
„Maßnahmen des Staates müssen immer verhältnismäßig sein. Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Absonderungspflicht sind in dieser Phase weder verhältnismäßig noch erfüllen sie Ihren Zweck. Entscheidend ist, schwere Krankheitsverläufe zu erkennen und gut zu therapieren. Mit der Impfung, Medikamenten und dem Wissen um das Coronavirus haben wir die Instrumente, um mit diesem Erreger – wie mit vielen anderen auch – ohne drastische Freiheitseinschränkungen umzugehen“.

Gemeinsame Empfehlungen Absonderung und Isolation (PDF)