Coronavirus

Vorbereitungen auf den Herbst und Winter: Land stellt weitere Weichen für Corona-Management

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Das Landeskabinett hat am Dienstag (16. August) weitere Maßnahmen mit Blick auf das Corona-Management im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Dazu gehört unter anderem eine verbesserte Überwachung des Infektionsgeschehens (Surveillance), die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter sowie Modellprojekte im Bereich Long-/ Post-Covid. Darüber hinaus wurde das Impfkonzept Baden-Württembergs für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 vom Kabinett gebilligt. 

„Die Debatte zum Corona-Management ist derzeit stark von Diskussionen auf Bundesebene geprägt“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag in Stuttgart. „Dennoch nutzen wir auch auf Landesebene den Sommer intensiv zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter.“

Konkret wurden folgende Kabinettsvorlagen des Sozial- und Gesundheitsministeriums vom Kabinett verabschiedet:

  • Ausweitung des Surveillance-Systems
    Mit dem geplanten Surveillance-System soll die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung, die Altersverteilung der Betroffenen sowie das Vorkommen der unterschiedlichen Krankheitserreger systematisch überwacht werden. Für den Ausbau der laborbasierten Surveillance wird die bereits am Landesgesundheitsamt etablierte laborbasierte Influenza-Untersuchung deutlich erweitert. Geplant ist die wöchentliche Untersuchung von bis zu 450 Proben von Patientinnen und Patienten. Neben SARS-CoV2 und Influenza werden hierbei weitere relevante Erreger wie RSV, Parainfluenza oder das Metapneumovirus erfasst. Die Proben sollen über niedergelassene Haus- und Kinderärzte rekrutiert werden. Auch weitere Angaben zum Impfstatus und zur Klinik fließen in die Auswertung mit ein. Auf Basis dieser aggregierten Daten entsteht ein einheitlicher Informationsstand auf Landesebene zum Infektionsgeschehen. 
  • Impfkonzept Baden-Württembergs für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023
    Das Impfkonzept für den Herbst/Winter 2022/23 sieht für Baden-Württemberg Impfangebote ohne staatliche Impfstrukturen vor. Impfangebote sollen über das Regelsystem (sowohl ca. 7.000 Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, in denen geimpft wird, als auch zusätzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken) abgedeckt werden. Hierdurch sind wöchentlich ca. 810.000 Impfungen im Land möglich. Damit die Impfinfrastruktur im Bedarfsfall schnell hochgefahren werden kann, benötigt jeder Stadt- und Landkreis künftig verpflichtend eine Impfkoordinatorin oder einen Impfkoordinator. Darüber hinaus kann jeder Stadt- und Landkreis ein mobiles Impfteam aufbauen, um aufsuchende Angebote insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen anbieten zu können.
  • Modellprojekt adaptive, sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung Long-/ Post-Covid in Baden-Württemberg
    Aufgrund des komplexen und neuartigen Krankheitsbildes Post-/Long-Covid wurden in Modellregionen bereits entsprechende Strukturen für die Behandlung von Betroffenen geschaffen. Dazu zählen etwa Spezialambulanzen und Netzwerke. Aktuell sehen sich universitäre Long-COVID-Spezialambulanzen neben der Forschung auch mit der Grundversorgung von Patientinnen und Patienten konfrontiert, da diese durch die niedergelassene Ärzteschaft bisher nicht ausreichend abgedeckt ist. Innerhalb der 18-monatigen Laufzeit soll in dem beantragten Projekt ein Stufenkonzept für eine flächendeckende sowie sektorenübergreifende Versorgung von Long-COVID-Patientinnen und -Patienten in Baden-Württemberg entwickelt werden.
  • Unterstützung für Gesundheitsämter 
    Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützt das Land die Kreise mit Gesundheitsämtern finanziell durch Refinanzierung von Personalkosten für Aushilfskräfte, die beim Corona-Management eingesetzt sind. Diese kümmern sich unter anderem um Maßnahmen für den Schutz vulnerabler Gruppen, die Ermittlung von Ausbruchsgeschehen und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Die finanzielle Unterstützung der Kreise wäre zum 31. August 2022 ausgelaufen. Nun wurde sie über den 31. August 2022 hinaus bis zum 31. März 2023 verlängert. Hierfür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von knapp 6 Mio. Euro bereitgestellt.
  • Bereitstellung von Tests in Schulen, Kindergärten sowie der Kindertagespflege / Covid-Testungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
    Basierend auf den Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung sollen unter anderem besonders vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nach den Ferien verpflichtend zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.
    Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in anderen Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie Kinder in Kinderkrippen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf außerhalb der jeweiligen Einrichtung bereitgestellt. 

In den übrigen Fällen können die Bürgertests genutzt werden. In mehreren Anhörungen des Sozialministeriums hatten sich Expertinnen und Experten wiederholt für das Ende anlassloser Tests ausgesprochen. 

Corona-Hotline

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird auch im Herbst und Winter Informationen über die von einem externen Dienstleister betriebene Corona-Hotline (Tel. 0711 410-11160) anbieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes geben auch Auskunft in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch. Für gehörlose Menschen steht zusätzlich ein Video-Chat zur Verfügung.

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