Mit den Worten:„Der Bedarf ist groß: Auf ein Spenderorgan warten in Deutschland mehr als 12 000 Menschen. Allein in Baden-Württemberg sind es rund 1 600 Wartende“, eröffnete Sozialministerin Katrin Altpeter am Donnerstagabend (9.6.) in Ulm die Ausstellung „by heart- Dein Herz entscheidet“. Bis zum 22. Juli werden im Landratsamt Alb-Donau-Kreis über 30 Kunstwerke zur Organspende gezeigt. In ganz unterschiedlichen künstlerischen Medien formulieren die ausstellenden 31 Künstlerinnen und Künstler ihre persönliche Sicht auf das Thema. Die Einzigartigkeit des Individuums, das Wunder des Lebens und die Möglichkeit, nach dem eigenen Tod durch eine Organspende anderen Menschen deren Leben verlängern zu können, wurden ebenso ins Bild gesetzt wie Vorurteile und Ängste, die mit dem Thema Organspende verbunden sind.
Die Baden-Württemberg Stiftung fördert das Projekt der Wanderausstellung, dessen Begleitprogramm auch von der Techniker Krankenkasse (TK) unterstützt wird. In Übereinstimmung mit der Stiftung und der TK wünscht sich die Ministerin eine Steigerung der Anerkennung der Organspende in der Bevölkerung. Dies sei nur durch eine kontinuierliche, sachliche Aufklärung und Information zum Thema Organspende möglich. Die Ministerin begrüßt eine vorurteilsfreie gesellschaftspolitische Diskussion bei dieser sensiblen ethischen Frage. „Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Einstellung zur Organspende um eine höchstpersönliche Entscheidung jedes Einzelnen handelt, die respektiert werden muss“, sagte die Ministerin. Zwangslösungen lehne sie ab. Dennoch ist die Ministerin bei einer Neuregelung des Transplantationsgesetzes für Kompromisslösungen offen. „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir lebensbegleitend, bei bestimmten Anlässen, wie beispielsweise der Führerscheinprüfung, oder der Aushändigung der Krankenversicherungskarte, die Menschen um eine Entscheidung zur Organspende bitten. Die Entscheidung darf aber nicht erzwungen werden. Die freie persönliche Entscheidung ohne Druck muss gewährleistet bleiben“, so Altpeter. Sie sagte weiter: „Die wenigsten wissen, dass man in einem Organspendeausweis der Organspende zustimmen, aber auch widersprechen kann. Eine solche selbstbestimmte Willenserklärung schafft Klarheit und entlastet im Fall der Fälle die Angehörigen.“
Der Leiter der TK-Landesvertretung in Baden-Württemberg, Andreas Vogt, ergänzte: „Mehr als 50 Prozent der positiven Entscheidungen stützen sich nach wie vor auf den vermuteten Willen des Organspenders. Viele Angehörige lehnen in dieser für sie bedrückenden Situation eine Organspende ab, weil sie den Willen des Verstorbenen nicht kennen.“ Daher sei es wichtig, „dass möglichst viele Menschen mit ihren Angehörigen über ihre ganz persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende sprechen oder einen Organspendeausweis ausfüllen“, erklärte die Ministerin.
Hinweis für die Redaktionen:
Die Ausstellung ist im Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 9. Juni bis zum 22. Juli 2011 zu sehen.
Im Rahmen der Wanderausstellung finden verschiedene Ärztefortbildungen und Schulaktionen statt, die die ethischen, medizinischen und psychologischen Aspekte der Organspende beleuchten.
Ansprechpartnerin für das Projekt beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist Nadja Schwarz, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart, Telefon 0711 123 3791, Fax 0711 123 3997, E-Mail: Nadja.Schwarz@sm.bwl.de.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren