Im Zusammenhang mit dem ADAC-Bericht zur Wasserqualität der Badeseen in Baden-Württemberg wird u.a. behauptet, die seit 2006 geltende neue EU-Badegewässerrichtlinie sei in Baden-Württemberg nicht umgesetzt worden. Dazu stellt das baden-württembergische Sozialministerium fest:
Baden-Württemberg hat die von der EU geforderte Badegewässer-Richtlinie schon im Jahr 2008 in Landesrecht umgesetzt.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass die vom ADAC durchgeführte Bewertung der Badegewässer methodisch nicht vergleichbar ist mit dem in der EU-Richtlinie und der Badegewässerverordnung des Landes aufgeführten Verfahren. Die Anzahl der vom ADAC durchgeführten Untersuchungen sind bestenfalls für Momentaufnahmen geeignet, lassen jedoch keine abschließende Bewertung zu. Für eine abschließende Bewertung einer Badestelle sind mindestens 16 Messungen notwendig.
Die vom ADAC dargestellten Bewertungsstufen samt ihrer Symbole: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, bedenklich, mangelhaft usw. sind ebenfalls nicht identisch und deshalb auch nicht vergleichbar mit den Bewertungsstufen der EU.
Gleichwohl, so ein Sprecher des Sozialministeriums, nehme das Ministerium die Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen des ADAC sehr ernst, da es Aufgabe der Behörde sei, die Gesundheit der Badegäste zu schützen. Das Ministerium werde deshalb, trotz der regelmäßigen Untersuchungen der Badegewässer, zusätzliche Untersuchungen durchführen. Sollten sich die Ergebnisse des ADAC bestätigen, würden unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Badegäste ergriffen, so der Sprecher.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg