COVID-19 VO Breiten- und Leistungssport

Weitere Lockerungen für den Breiten- und Leistungssport ab dem 11. Juni

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Ministerium für Soziales und Integration (Gesundheitsministerium) haben gestern (10. Juni) eine geänderte Fassung ihrer gemeinsamen Corona-Verordnung Sportwettkämpfe notverkündet. Damit dürfen ab heute  (11. Juni) in Baden-Württemberg Wettbewerbe und Wettkämpfe im Breiten- und Leistungssport  ohne Zuschauerinnen und Zuschauer wieder ausgetragen werden.

Die neue Regelung gilt für alle kontaktlosen Sportarten, bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann - wie zum Beispiel Tennis, Golf, Reiten, Turnen, Schwimmen, viele Leichtathletikdisziplinen und Sportschießen. Teilnehmen dürfen bis zu 99 Sportler, Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen.

Die Veranstalter vor Ort müssen die gängigen Infektionsschutzvorgaben einhalten und ein entsprechendes Hygieneschutzkonzept entwickelt haben, um es auf Verlangen vorzuzeigen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Regeln vor Ort verantwortlich ist. Bisher hat die Corona-Verordnung Sportwettkämpfe unter strengen Auflagen nur Ausnahmen für Profi- und Spitzensport zugelassen.

Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Mit diesem Schritt bieten wir allen kontaktlosen Sportarten eine neue Perspektive. Besonders freut es mich für die vielen Breitensportlerinnen und Breitensportler, die sich in den vergangenen Wochen so diszipliniert verhalten haben und die nun wieder den Spiel- und Wettkampfbetrieb aufnehmen können.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Infektionslage im Land ermöglicht auch im Breiten- und Leistungssport weitere Lockerungen. Jetzt kommt es auf uns alle an, in der kommenden Zeit wachsam zu sein und die Hygieneregeln auch bei Sportwettkämpfen konsequent einzuhalten. Nur so kann es uns gelingen, die Neuinfektionen weiterhin niedrig zu halten.“

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportwettkämpfe

Quelle:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
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