Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart weist auf eine hohe Zahl gemeldeter Maserninfektionen hin. Für das Jahr 2019 wurden bereits 30 Masern-Erkrankungen aus Baden-Württemberg übermittelt, davon 13 Fälle seit Anfang März (Stand: 8. März 2019). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es insgesamt zehn Fälle. „Weitere Erkrankungen können nur vermieden werden, wenn ein ausreichend hoher Impfschutz erreicht wird“, appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha an die Bürgerinnen und Bürger.
Masern-Erkrankungen werden aktuell (in den vergangenen zwei Wochen) aus den Landkreisen Zollernalbkreis, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Rastatt, Konstanz und dem Ortenaukreis übermittelt. Betroffen sind Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter bis 43 Jahre. In der Hälfte der Fälle (15) handelt es sich um Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen sieben und 18 Jahren.
Impfstatus prüfen und versäumte Impfungen nachholen
Die aktuelle Masern-Situation spricht für die Möglichkeit einer weiteren Ausbreitung auch in andere Land- und Stadtkreise. „Weitere Erkrankungen können nur vermieden werden, wenn ein ausreichend hoher Impfschutz erreicht wird“, appelliert der auch für Gesundheit zuständige Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha an die Bürgerinnen und Bürger. „Prüfen Sie Ihren Masern-Impfstatus und holen Sie versäumte Impfungen nach.“ Wer bisher nicht beziehungsweise nur einmal gegen Masern geimpft wurde, sollte die fehlende Impfung dringend nachholen. Wer zweimal geimpft wurde oder einmal Masern hatte, ist in der Regel geschützt, so Lucha weiter.
Masern sind extrem ansteckend und sollten nicht unterschätzt werden
„Masern sind extrem ansteckend. Leider werden Masern in der Bevölkerung häufig unterschätzt, dabei kann die Krankheit schwerwiegende Folgen haben“, betont der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Die Inkubationszeit von Masern beträgt etwa 14 Tage. Bereits drei bis vier Tage vor Ausbruch der Krankheit beginnen die Betroffenen den Erreger über die Schleimhäute und die Atmung auszuscheiden. Aufgrund dessen werden Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder ohne Impfschutz nach Kontakt mit einem Masernerkrankten in der Regel für 14 Tage vom Kindergarten- beziehungsweise Schulbesuch ausgeschlossen. Dies sei eine wichtige frühe Maßnahme, um zu verhindern, dass sich die hoch ansteckenden Masern weiter ausbreiten, so Reimer weiter.
Das Virus wird durch das Einatmen von Tröpfchen – etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen – übertragen. Fast alle Menschen, die mit Masern-Infizierten Kontakt haben und nicht immun sind, stecken sich an. Masern-Erkrankungen verlaufen in der Regel mit hohem Fieber, Schnupfen, Bindehautentzündung und Husten. Nach wenigen Tagen kommt es zu einem rötlich-braunen Hautausschlag. Masern-Viren haben die Eigenschaft das Immunsystem zu schwächen. Dadurch kann es zu Folgeinfektionen kommen – beispielweise Mittelohrentzündung, Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung. Besonders schwer können Masern bei Säuglingen und Menschen mit Grunderkrankungen verlaufen.
Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg (InfektNews) sowie Grafiken stehen auf der Website des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.
Quelle:
Regierungspräsidium Stuttgart mit Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg