Nach der Generalsanierung des Hauses D im Klinikum Schloss Winnenden verbessert sich die Versorgung für die Patienten des Zentrums für Psychiatrie (ZfP). Auch die Energiebilanz des Gebäudes wird deutlich günstiger. Bei der Eröffnung lobte Sozialministerin Katrin Altpeter: „Es wurde eine Atmosphäre geschaffen, die angst- und spannungsreduzierend wirkt und den Heilungsverlauf günstig beeinflusst. Daneben verfügt das Gebäude mit seiner energetischen Ausstattung und Isolierung nun über den modernen Standard eines Neubaus.“
Die akutpsychiatrische Station im Erdgeschoss und die offene Depressionsstation im ersten Obergeschoss verfügen über moderne Therapieräume und insgesamt 60 Betten. Im Gartengeschoss stehen jetzt klinikübergreifende Angebote für die Ergotherapie bereit. „Möglich wurde das unter anderem durch die Förderung aus Landesmitteln mit 6,6 Millionen Euro“, so Altpeter. „Davon profitieren nicht nur die Patienten. Es entstehen auch moderne und zukunftssichere Arbeitsplätze.“
In ihre Rede würdigte die Ministerin die Rolle der Zentren für Psychiatrie beim Aufbau einer gemeindenahen Versorgung. Als „bedeutsamer Partner im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) bauen die ZfP, gemeinsam mit anderen Anbietern, vor Ort sektorübergreifende, patientenzentrierte Versorgungsketten auf.“ Das psychiatrische Krankenhaus könne nicht wie früher, der alleinige Versorger sein. Vielmehr sei es Ziel, die stationäre Versorgung mit komplementären Einrichtungen und Diensten in der Gemeindepsychiatrie zu vernetzen. „Wir wollen eine wohnortnahe Behandlung“, erklärte Altpeter ihre Vorstellungen. „Uns ist es wichtig, dass psychisch kranke Menschen in ihrem angestammten sozialen Umfeld leben können und dort – soweit möglich – umfassende Therapien und Betreuung erhalten.“ Dabei müsse der Patient im Mittelpunkt des Denkens stehen.
Darum gehe es auch bei dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Landespsychiatriegesetz. „Aktuell erarbeitet eine Arbeitsgruppe hierzu Eckpunkte. Wir haben aber alle Interessierten eingeladen, ob Vertreter der ZfP oder Patientenvertreter, sich am Diskussionsprozess zu beteiligen“, stellte Altpeter fest.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg