Arbeit

Zusätzliche Mittel für Landesarbeitsmarktprogramm

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Das überaus erfolgreiche „Landesprogramm für gute und sichere Arbeit“ kann weitergeführt werden. Nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter ist dies möglich geworden, weil aus dem Landeshaushalt dafür nun zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Damit könne man den bisher bundesweit einmaligen Passiv-Aktiv-Tausch, der Langzeitarbeitslosen zu einer regulären Beschäftigung verhelfen soll, bis ins Jahr 2016 hinein fortführen.

Die anderen Bausteine des Landesarbeitsmarktprogramms, die Altpeter zufolge überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden, sollen entsprechend der neuen ESF-Förderperiode bis Ende 2017 weitergeführt werden. Die Ausschreibungen dafür (Förderaufrufe) seien bereits angelaufen. Dies betreffe insbesondere die Programmbausteine zur Teilzeitausbildung alleinerziehender Frauen sowie zur nachhaltigen Integration von atypisch Beschäftigten und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Altpeter: „Dieses Landesprogramm ist zu einem Markenzeichen unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik geworden, das auch in Berlin sehr aufmerksam verfolgt wird. Wir wollen Baden-Württemberg zum Musterland für gute und sichere Arbeit machen. Von der guten wirtschaftlichen Situation sollen auch jene Menschen profitieren, die schon lange arbeitslos sind. Auch sie sollen die Chance haben, zu fairen Bedingungen am Erwerbsleben teilzuhaben.“

Mit dem Landesprogramm seien bisher insgesamt weit mehr als 10.000 Menschen erreicht worden. Kernstück sei der Passiv-Aktiv-Tausch (PAT), der mittlerweile in 40 Stadt- und Landkreisen angeboten werde, so die Ministerin. Die für den PAT landesweit zur Verfügung stehenden Plätze seien komplett ausgebucht.

Passiv-Aktiv-Tausch als Kernstück des Landesprogramms

Beim Passiv-Aktiv-Tausch werden Leistungen, die Langzeitarbeitslose sonst „passiv“ für ihren Lebensunterhalt bekommen (Hartz IV, Kosten für Unterkunft und Heizung), umgewandelt in Zuschüsse für Arbeitgeber, die den Langzeitarbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbieten und so deren Arbeitsleistung „aktivieren“. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro. Als Arbeitgeber sollen vorranging Unternehmen der Privatwirtschaft gewonnen werden, was bisher in mehr als der Hälfte aller PAT-Arbeitsplätze auch tatsächlich gelingt. Ein wichtiger Grund für den Erfolg dieses Modellprojekts ist Altpeter zufolge die sozialpädagogische Betreuung der ehemals Langzeitarbeitslosen im neuen Job.

In einem ersten Zwischenbericht zur Evaluation dieses PAT-Programms vom Juli 2014 äußerten sich die Arbeitgeber überwiegend positiv. Die Geförderten integrierten sich gut in den Betrieb und seien häufig leistungsfähiger als erwartet. Die Geförderten selber berichteten, ihre persönliche Situation und ihr Wohlbefinden hätten sich verbessert und sie hätten durch den Job ganz neue Fähigkeiten entwickelt.

Ministerin Altpeter unterstrich, dass Arbeit in unserer Gesellschaft von ganz zentraler Bedeutung sei. „Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit auch jene Menschen eine Chance auf Teilhabe und eine reguläre Beschäftigung bekommen, die seit Jahren auf der Schattenseite des Arbeitsmarktes stehen.“

Mit dem Passiv-Aktiv-Tausch gehe Baden-Württemberg bundesweit mit gutem Beispiel voran, so Altpeter. Sie habe die Hoffnung und die Erwartung, dass dieses Beispiel auch in Berlin Schule mache und von der Bundesregierung übernommen werde.

Reportage: Zurück ins Arbeitsleben