Rede

Zustimmung für gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

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Sozialministerin Katrin Altpeter

Rede von Sozialministerin Katrin Altpeter am 17. Dezember 2014 im 117. Plenums des Landtags

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, errichten die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland und Thüringen durch einen Staatsvertrag eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Mit der gemeinsamen Ethikkommission schaffen die Länder die Voraussetzungen für die Durchführung der PID nach den strengen Regularien des Embryonenschutzgesetzes und der Präimplantationsdiagnostikverordnung.

Der Landtag hat die Inhalte des Staatsvertrages in seiner 106. Sitzung am 24. Juli 2014 bereits zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran habe ich den Staatsvertrag für Baden-Württemberg unterzeichnet.

Ziel des vorliegenden Gesetzes ist nun die Zustimmung des Landtags nach Artikel 50 der Landesverfassung Baden-Württembergs zu dem Staatsvertrag. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Einsetzung der gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg abschließend sichergestellt.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

§ 1 des Gesetzes enthält die Zustimmung zum Staatsvertrag des Landes Baden-Württemberg mit den beteiligten Ländern sowie dessen Veröffentlichung. § 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes und sieht vor, dass das Inkrafttreten des Staatsvertrags nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden aller beteiligten Länder veröffentlicht wird.

Was die Inhalte des Staatsvertrages im Einzelnen betrifft, darf ich auf die ausführliche Diskussion im Rahmen der Vorabinformation des Landtags verweisen. Und ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die sensible und differenzierte Befassung mit diesem Thema danken. Denn es handelt sich bei der Präimplantationsdiagnostik um ein sehr sensibles Thema, bei dem grundlegende ethische Fragen zu beachten sind.

Der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundesebene hat die PID durch das Embryonenschutzgesetz und die PID-Verordnung deshalb richtigerweise nur unter engen Voraussetzungen zugelassen. Die beteiligten Länder tragen mit dem Staatsvertrag den Vorgaben des Gesetzgebers Rechnung und schaffen die notwendigen Strukturen für die Durchführung der PID.

Ohne erneut ins Detail zu gehen, will ich nur zwei wichtige Regelungen des Staatsvertrags nochmals hervorheben:

Wichtig ist zum einen, dass Kosten für den Landeshaushalt oder die Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht entstehen, da die Ethikkommission vollständig durch Gebühren refinanziert wird. Zum anderen wird durch eine Haftpflichtversicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vorsorge gegenüber eventuellen Schadensersatzverpflichtungen für Personen- und Vermögensschäden wegen Amtspflichtverletzung durch die Tätigkeit der Ethikkommission geschaffen.

Für die die Versicherungssumme überschreitenden Schadensersatzforderungen haften die am Staatsvertrag beteiligten Länder entsprechend den Länderanteilen des Königsteiner Schlüssels. Damit ist sichergestellt, dass weder bei der Landesärztekammer noch bei den beteiligten Ländern ein nennenswertes Haftungsrisiko verbleibt. Gleichzeitig wird die Versicherungsprämie relativ gering sein, so dass die Gebühren für die Antragstellerinnen dadurch kaum steigen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern werden derzeit die Gesetzgebungsverfahren zum Staatsvertrag durchgeführt. Weitere notwendige Vorarbeiten wie die Bestimmung der Mitglieder der Ethikkommission werden parallel in Angriff genommen. Die Zusammensetzung der Ethikkommission wird zu gegebener Zeit auch veröffentlicht werden. Wir bringen nun ein aufwändiges und zeitintensives Verfahren zu einem guten Abschluss.

Ich gehe davon aus und wünsche mir auch im Sinne der betroffenen Frauen und Paare, dass die gemeinsame Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg im ersten Quartal 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann. Seitens der Länder werden wir dann in bisher bewährter Zusammenarbeit auch die künftige Arbeit der Ethikkommission aufmerksam begleiten.

– Es gilt das gesprochene Wort –