Das Land beteiligt sich an der bundesweiten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, aus der Menschen Hilfen erhalten sollen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. bis 1990 (DDR) als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien Opfer von Gewalt, Missbrauch und anderen Formen von Misshandlungen waren.