Seit dem 18. März 2020 sind in Baden-Württemberg Werkstätten für behinderte Menschen geschlossen. Auf Initiative der Landesregierung fordern die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder den Bund auf, die Werkstattlöhne der WfbM-Beschäftigten auch in diesen schwierigen Zeiten zu sichern.