Publikation

Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung"

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Verwaltungen dazu, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernbehinderungen wichtige Informationen auf für sie geeignete Weise zugänglich zu machen.

Behörden und Institutionen finden in der Handreichung praktische Hinweise für die Übersetzung von schwer verständlichen Texten sowie Beispiele von Behördentexten in Leichter Sprache.

Herausgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Publikationsart: Broschüre
Seitenzahl: 60
Publikationsdatum: 2016

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